Brennstoffemissionshandelsgesetz
Merkblatt und Rechner zum CO2-Preis
Zum 1. Januar 2021 wurde der CO2-Preis für Brennstoffe, wie Erdgas, Diesel oder Benzin (BEHG) eingeführt. Der Preis beträgt zunächst 25 EURO pro Tonne CO2. Der DIHK hat ein Merkblatt und einen aktualisierten Preisrechner mit dem Unternehmen die Auswirkungen auf ihre Energiepreise ermitteln können.
Wie sich das BEHG auf das eigene Unternehmen auswirkt, können Unternehmen einfach und schnell mit dem CO2-Preisrechner berechnen. Die folgende Tabelle enthält die ungefähren Preissteigerungen der einzelnen Energieträger:
Einheit
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
2025
|
|
CO2
|
t
|
25€
|
30€
|
35€
|
45€
|
55€
|
Erdgas
|
kWh
|
0,5 Cent
|
0,5 Cent
|
0,6 Cent
|
0,8 Cent
|
1,0 Cent
|
Benzin
|
l
|
6 Cent
|
7 Cent
|
8 Cent
|
11Cent
|
13 Cent
|
Diesel
|
l
|
7 Cent
|
8 Cent
|
10 Cent
|
12 Cent
|
15 Cent
|
Heizöl
|
l
|
7 Cent
|
8 Cent
|
10 Cent
|
12 Cent
|
15 Cent
|
Über die Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.
DIHK mahnt Kompensation an
Das nationale Handelssystem belastet eine große Zahl von Unternehmen erheblich. Zu den bereits bestehenden Wettbewerbsnachteilen des Wirtschaftsstandorts Deutschland beim Strompreis tritt nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ohne ausreichende Kompensation eine neue Belastung hinzu. Der DIHK fordert deshalb weiter eine wirksame Kompensation für alle Unternehmen über den Strompreis und eine direkte Kompensation für stark betroffene Unternehmen.
Das nationale Handelssystem belastet eine große Zahl von Unternehmen erheblich. Zu den bereits bestehenden Wettbewerbsnachteilen des Wirtschaftsstandorts Deutschland beim Strompreis tritt nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ohne ausreichende Kompensation eine neue Belastung hinzu. Der DIHK fordert deshalb weiter eine wirksame Kompensation für alle Unternehmen über den Strompreis und eine direkte Kompensation für stark betroffene Unternehmen.
“Carbon Leakage” vermeiden
Die Carbon-Leakage Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel orientiert sich grundsätzlich an dem System im europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Die Bundesregierung sieht nur Unternehmen aus Branchen, die auf der Carbon Leakage Liste zum EU-ETS geführt werden, als betroffen an.
Die Carbon-Leakage Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel orientiert sich grundsätzlich an dem System im europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Die Bundesregierung sieht nur Unternehmen aus Branchen, die auf der Carbon Leakage Liste zum EU-ETS geführt werden, als betroffen an.
02.08.2021