Brennstoffemissionshandelsgesetz

Merkblatt und Rechner zum CO2-Preis

Zum 1. Januar 2021 wurde der CO2-Preis für Brennstoffe, wie Erdgas, Diesel oder Benzin (BEHG) eingeführt. Der Preis beträgt zunächst 25 EURO pro Tonne CO2. Der DIHK hat ein Merkblatt und einen aktualisierten Preisrechner mit dem Unternehmen die Auswirkungen auf ihre Energiepreise ermitteln können.
Wie sich das BEHG auf das eigene Unternehmen auswirkt, können Unternehmen einfach und schnell mit dem CO2-Preisrechner berechnen. Die folgende Tabelle enthält die ungefähren Preissteigerungen der einzelnen Energieträger:
Einheit
2021
2022
2023
2024
2025
CO2
t
25€
30€
35€
45€
55€
Erdgas
kWh
0,5 Cent
0,5 Cent
0,6 Cent
0,8 Cent
1,0 Cent
Benzin
l
6 Cent
7 Cent
8 Cent
11Cent
13 Cent
Diesel
l
7 Cent
8 Cent
10 Cent
12 Cent
15 Cent
Heizöl
l
7 Cent
8 Cent
10 Cent
12 Cent
15 Cent
Über die Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.
DIHK mahnt Kompensation an
Das nationale Handelssystem belastet eine große Zahl von Unternehmen erheblich. Zu den bereits bestehenden Wettbewerbsnachteilen des Wirtschaftsstandorts Deutschland beim Strompreis tritt nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ohne ausreichende Kompensation eine neue Belastung hinzu. Der DIHK fordert deshalb weiter eine wirksame Kompensation für alle Unternehmen über den Strompreis und eine direkte Kompensation für stark betroffene Unternehmen.
“Carbon Leakage” vermeiden
Die Carbon-Leakage Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel ori­en­tiert sich grund­sätz­lich an dem Sys­tem im europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Die Bundesregierung sieht nur Unternehmen aus Branchen, die auf der Carbon Leakage Liste zum EU-ETS geführt werden, als betroffen an.
02.08.2021