MID Digitale Sicherheit
Durch die fortschreitende Digitalisierung in Unternehmen gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Das Landesprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Baustein “Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:
- Zuschüsse Organisation
Durchführung einer Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durch ein externes Unternehmen und Ergreifung von Maßnahmen, um die erkannten Schwachstellen zu beheben. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt. - Zuschüsse Faktor Mensch
Schulungen für Mitarbeitende um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden (z.B. zu IT-Sicherheitsbeauftragten) - Zuschuss Hard-/Software für den IT-Basisschutz
Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Ausgaben für Wartungs-, Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse geleistet werden und bereits vor dem Ablauf von zwölf Monaten mit dem Projektabschluss eingereicht werden.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden sich in den FAQ und in der Förderbekanntmachung.
Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 Euro
- Förderquote 80 Prozent bei Kleinst- und kleinen Unternehmen und 60 Prozent bei mittleren Unternehmen
Welche Unternehmen können MID-Digitale Sicherheit beantragen?
- Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Weitere Informationen
- “Windhund-Verfahren”: Ab dem ersten jedes Monats können Anträge eingereicht werden. Es gibt ein festes Kontingent von Anträgen pro Monat. Beim Erreichen des Kontingents schließt das System und öffnet wieder zum ersten Tag des Folgemonats. Anträge lassen sich auch während der Schließung vorbereiten.
- Durchführungszeitraum: sechs, neun oder zwölf Monate
- Das Kompetenzzentrum Digital.Sicher.NRW des Landes NRW berät in einer Sprechstunde zum Förderprogramm MID – Digitale Sicherheit.
- Die Bearbeitungszeit eine Antrages wird mit 4 – 6 Wochen angegeben.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Webseite: Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten: FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Beantragung MID Digitale Sicherheit: Antragstellung