Nachautorisierungen bei „go-digital“

Bis einschließlich 15. Februar 2024 können Anträge auf Nachautorisierungen für alle Module durch bereits in anderen Modulen autorisierte Beratungsunternehmen gestellt werden.

Alle interessierten und entsprechend qualifizierten Beratungsunternehmen sind dazu eingeladen, in diesem Zeitraum Nachautorisierungsanträge zu stellen, um ihre Expertise auch in den anderen Themenfeldern bei Digitalisierungsprojekten mit KMU einzubringen.
Beratungsunternehmen, die noch nicht in go-digital autorisiert sind, können zurzeit keine Anträge auf Neuautorisierung stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Antragstellung und -prüfung finden Sie auch in der Rubrik Beratungsunternehmen werden.
Ebenso können Sie sich bei offenen Fragen an die go-digital-Hotline unter 030 97003-333 wenden.