Meine Photovoltaikanlage

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 besteht eine Gewerbesteuer-Befreiung für stehende Gewerbebetriebe von Photovoltaik-Anlagenbetreibern, wenn sich deren Tätigkeit ausschließlich auf die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt-Peak beschränkt.
Aus dieser Gewerbesteuer-Befreiung gemäß § 3 Nr. 32 GewStG folgt unmittelbar auch eine Befreiung von der IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht ab dem Beitragsjahr 2022.
Da wir die Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaik-Anlage nicht wissen, bitten wir Sie, das Formular auszufüllen und an uns zurückzusenden.