Innovation und Umwelt

Was ist REACH?

Die europäische REACH-Verordnung (REACH stehst für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals; Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) soll das europäische Chemikalienrecht vereinheitlichen. Gleichzeitig soll der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. Im Jahre 2003 stellte die europäische Kommission einen ersten Text-Entwurf vor, der seit im Rat und Parlament teilweise recht kontrovers diskutiert wurde. Die Verhandlungen sind am 18. Dezember 2006 erfolgreich abgeschlossen worden, und die REACH-Verordnung wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Betroffen sind neben Herstellern und Importeuren alle anderen Akteure in der Lieferkette. Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de
Zentrale Themen von REACH (und die entsprechenden Beiträge in diesem Netzauftritt) sind
- die Registrierung von Stoffen (siehe Seite Nr. 2755968)
- die Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen (siehe Seite Nr. 2974800)
- die Beschränkung von Stoffen mit sehr hohem Risiko (siehe Seite Nr. 2974796)