IHKs lehnen pauschale PFAS-Beschränkung ab

Eine breite Beschränkung der Stoffgruppe der PFAS in Herstellung und Verwendung hätte weitreichend negative Auswirkungen auf große Teile der deutschen Industrie.
Deshalb wenden sich die IHKs gegen ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe. Die Wirtschaft setzt sich für eine differenzierte Vorgehensweise, für die Problematiken von KMUs sowie für weitreichende und ganzheitlich konzipierte Ausnahmeregelungen, vor allem für wichtige Transformationstechnologien und kritische Infrastrukturen ein.
Das geht aus der Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB)hervor, die die DIHK am 25. September 2023 im Rahmen der öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgegeben hat.
Aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisender Eigenschaften werde per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vielseitig eingesetzt. Etwa in der Textil-, Papier- und galvanischen Industrie, aber auch als Zusatz zu Feuerlöschschäumen. Da einige PFAS für Menschen und Tiere gesundheitsschädlich sind und in der Umwelt kaum abgebaut werden, soll ihre Verwendung in pauschaler Weise beschränkt werden.
29-9-2023