Innovation und Umwelt

Die Industrieemissions-RL (IED)

Seit Mai 2013 ist die IED-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Kernpunkte sind
1) der neue Bodenausgangszustandsbericht,
2) die neuen Umweltinspektionen sowie
3) die gewachsene Bedeutung der Besten verfügbaren Techniken (BvTs).
An dieser Stelle finden Sie Links und Downloads zu den drei Schwerpunkten:
Ad 1) Bodenausgangszustandsbericht: LABO-Arbeitshilfe
Ad 2) Umweltinspektionen: Infos der Bezirksregierung (rechts finden Sie noch als Downloads Checklisten und Bögen des RPs zu den Inspektionen sowie das Umweltüberwachungskonzept des RPs)
Ad 3) Sevilla-Prozess / BvTs / BvT-Merkblätter: Infos des UBAs
Gerne senden wir Ihnen auch (solange der Vorrat reicht) ein Exemplar der DIHK-Broschüre "Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie - Neue Pflichten für Anlagenbetreiber - Neue Aufgaben für Behörden" zu.
Beachten Sie auch die LAI-Arbeitshilfe, die von der Umweltministerkonferenz beschlossen worden ist. Hier finden sich eine Reihe von Begriffserläuterungen sowie Hinweise für die Vollzugsbehörden zum Umgang mit neuen Pflichten und Ermächtigungen.
Eine Liste der IED-Betriebe ist hier zu finden.
26-8-2020