Innovation und Umwelt
Die AwSV
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist inzwischen in Kraft getreten. Sie hat nach jahrelangem Ringen die verschiedenen Landesverordnungen sowie die Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Einstufung wassergefährdender Stoffe abgelöst und damit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bundesweit vereinheitlicht. Für NRW-Betriebe hat sich besonders viel geändert, da die NRW-Verordnung sich stark von denen der anderen Länder unterschieden hat. Besonders hervorzuheben ist etwa die Pflicht, die Anlagen in Gefährdungsstufen einzugruppieren, nach denen sich die sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage, aber etwa auch die Fachbetriebspflicht und Prüfpflichten bemessen.
Der Link oben führt zum Wortlaut der Verordnung, zu beachten ist auch rechts die Rubrik "Weitere Informationen".
Hier finden Sie eine Seite des LANUVs mit näheren Infos, unter anderem einer Liste mit Sachverständigen-Organisationen und Güte- und Überwachungsgesmeinschaften sowie Anworten auf Zweifelsfragen zur AwSV.