Innovation und Umwelt
POP-Verordnung
Um den Einsatz von langlebigen organischen Schadstoffen (persistente organische Schadstoffe – POPs) einzuschränken oder zu verbieten, wurde 2004 die Stockholmer Konvention unterzeichnet. Um dieses Abkommen in den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen, wurde 2004 die POP-Verordnung erlassen, die 2019 neu verfasst wurde.
Die Stockholmer Konvention
Das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (POP) regelt den Umgang mit Chemikalien, die
- sehr langlebig (persistent) sind,
- sich in Organismen stark anreichern (bioakkumulieren),
- sehr giftig (toxisch) für Mensch und Tier sind
- und ein großes Ferntransportpotenzial haben. Sie werden deshalb sogar weitab ihrer Herstellungs- und Einsatzorte, zum Beispiel in polaren Regionen, gefunden.
- sehr langlebig (persistent) sind,
- sich in Organismen stark anreichern (bioakkumulieren),
- sehr giftig (toxisch) für Mensch und Tier sind
- und ein großes Ferntransportpotenzial haben. Sie werden deshalb sogar weitab ihrer Herstellungs- und Einsatzorte, zum Beispiel in polaren Regionen, gefunden.
Derzeit sind 33 Chemikalien(gruppen) als POP im Stockholmer Übereinkommen gelistet.
Die POP-Verordnung der EU
In der POP-Verordnung werden
- Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung von Stoffen verboten (Anhang I)
- Stoffe beschränkt (Anhang II)
- Verringerungen zur Freisetzung von Stoffen festgelegt (Anhang III)
- Vorgaben zur Recyclingfähigkeit gemacht (Anhang IV)
- Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung von Stoffen verboten (Anhang I)
- Stoffe beschränkt (Anhang II)
- Verringerungen zur Freisetzung von Stoffen festgelegt (Anhang III)
- Vorgaben zur Recyclingfähigkeit gemacht (Anhang IV)
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19-1-2024