Innovation und Umwelt
CLP-Verordnung
Gefahrstoffe: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach CLP-Verordnung
Für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen gilt in der EU aufgrund des internationalen GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Dabei wurden nicht nur die bisherigen Gefahrensymbole usw. ersetzt, sondern auch die Einstufungskriterien, die der Kennzeichnung zugrunde liegen, zum Teil geändert.
Seit dem 1. Dezember 2010 sind bereits chemische Stoffe gemäß CLP einzustufen. Für Gemische war der 1. Juni 2015 Stichtag.
Hiervon sind zahlreiche Unternehmen zum Teil massiv betroffen. In vielen Fällen müssen auch Gefahrstoffverzeichnisse und Sicherheitsdatenblätter sowie Betriebsanweisungen angepasst und Mitarbeiter unterwiesen werden.
Links:
des Umweltbundesamts
GHS-Converter der BG RCI und des BGHM