CE-Kennzeichnung
Neue EU-Maschinenverordnung tritt in Kraft
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 19. Juli in Kraft. Größtenteils muss sie ab Januar 2027 anwendet werden, es gibt aber auch einzelne kürzere Fristen. Für eine erste Übersicht möchten wir Sie auf zwei Informationsangebote hinweisen.
Der digitale IHK-Leitfaden für Unternehmen zeigt, welche Änderungen zu erwarten sind und welche Zusammenhänge zu anderen neuen EU-Regularien, etwa zu Künstlicher Intelligenz oder Cybersicherheit, zukünftig für Hersteller, Importeure (Einführer), (Online-)Händler, Bevollmächtigte und Inverkehrbringer von Maschinen wichtig sein können. Der Leitfaden zur neuen EU-Maschinenverordnung wird von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern zur Verfügung gestellt.
Einige der wesentlichen Änderungen zur Maschinenrichtlinie hat auch die MBT Ostermann GmbH in einer Gegenüberstellung zur EG-Maschinenrichtlinie zusammengefasst. Das Dokument stellt einige Änderungen vor, die aus Sicht des Verfassers für die Industrie von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Liste aller Änderungen.
17.07.2022