Investitionszuschüsse

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Das Förderprogramm BIK unterstützt den industriellen Mittelstand bei Investitionen mit dem Ziel der Dekarbonisierung bzw. Treibhausgasminderung in der Produktion.

Allgemeine Informationen

Das BIK adressiert insbesondere mittelständische Industrieunternehmen und ergänzt damit das Förderprogramm “Klimaschutzverträge”, welches hauptsächlich für sehr große Unternehmen aus den klassischen Energieintensiven Branchen gedacht ist. Mit dem Förderprogramm unterstützt das BMWK klimafreundliche Investitionen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Industriesektor. Das Programm soll einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele in der Industrie leisten und den Produktionshochlauf der dafür notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland beschleunigen. Zusätzlich werden mit dem Programm Vorhaben zur Speicherung und Nutzung von CO2 gefördert.
Die Förderung erfolgt in jährlichen Förderaufrufen, für die Unternehmen sich mit Ihren Projekten bewerben können. Die Mindestgröße von Projekten liegt bei 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:

Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1)

Antragsberechtigt sind alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und eine Einsparung von mindestens 40 Prozent der CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte erreichen wollen. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

Anwendung und Umsetzung von CCU / CCS (Modul 2)

Modul 2 zielt auf Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Es muss sich um schwer vermeidbare Emissionen handeln und das Vorhaben muss im Einklang mit mindestens einer Zielsetzung beziehungsweise Handlungsempfehlung der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung stehen. Das wichtigste Kriterium der Förderung ist die Fördermitteleffizienz, also das Verhältnis der bis 2035 eingesparten Tonnen CO2 zu der im Vorhaben veranschlagten Fördersumme.
Weiterführende Informationen zu den Förderkonditionen, ausführliche FAQ-Listen und die Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BMWK:
Projektträger für das Modul 1 ist das “Kompetenzzentrum für Klimaschutz in energieintensiven Industrien” (KEI). Dort finden Sie weitere FAQs und die Dokumente für die Antragstellung:
27.08.2024