Gewerbliche Schutzrechte

Rund 70 Prozent aller deutschen Unternehmen sind von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Verletzung geistiger Eigentumsrechte wird allein für die deutsche Wirtschaft jährlich auf bis zu 50 Milliarden Euro geschätzt.
Gewerbliche Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen. Gewerbliche Schutzrechte gelten aber nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden!
Der Designschutz und die Marke sind nichttechnischen Schutzrechte. Patent und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte für technische Erfindungen. Eine Erfindung bzw. Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Bereits ein Beitrag in einer Fachzeitschrift, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.
Die Anmeldung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Nur der Urheberschutz entsteht mit der Schaffung des Werks und kann nicht angemeldet werden.

Kostenlose Patentberatung

Die SIHK bietet in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Patentanwälten eine persönliche Einstiegsberatung für Mitgliedsunternehmer und Existenzgründer an. Eine individuelle Terminabsprache ist erforderlich!

Förderung für Erstanmelder

Kleine und mittlere Unternehmer, die zum ersten Mal ein Patent anmelden wollen bzw. in den letzten 3 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, können finanzielle Unterstützung für die Patentierung und Verwertung ihrer Ideen beantragen. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Die Anmeldung muss durch einen qualifizierten externe Dienstleister erfolgen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Informationen zum Programm WIPANO und die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Informationen für KMU

Das DPMA hält ein besonderes Informationsangebot für KMU bereit, das die verschiedenen Schutzaspekte beleuchtet und zu einem bewussteren Umgang mit dem eigenen geistigen Eigentum anregen soll (KMU-Infoseiten). Geistige Eigentumsrechte sind strategische Vermögenswerte, die den Wert eines Unternehmens steigern und dessen Innovations- und Ertragskraft fördern – unabhängig von der Unternehmensgröße. Das DPMA hat die KMU-Informationsseiten neu gestaltet und die Inhalte überarbeitet.

Übersicht Gewerbliche Schutzrechte

Wofür ist der Schutz Beispiele max.
Schutz-
dauer
Patente
Schutz von technischen Erfindungen
Gegenstände, Stoffe,
Verfahren
20 Jahre
Gebrauchs-
muster
ähnlich Patent,
aber kein
Prüfverfahren
bei der Anmeldung
kurzlebige Produkte
10 Jahre
Design
Schutz von Designs
gewerbliche Gegenstände
aller Art
25 Jahre
Marke Schutz von Marken, Schriftzügen
und Logos
Wortbegriffe, Logos, Bildmarken
unbe-
grenzt
Urheber-
recht
Schutz von persönlicher,
schöpferischer Leistung
Literatur, Text, Musik, Softwareprogramme
70 Jahre
nach
Ableben
11.07.2024