CSRD: Freiwilliger Standard soll vor Abfrage-Overkill schützen
Das Jahr 2025 ist das erste, über das mittelständische Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD vorlegen müssen. Die Folgen für kleinere, nicht CSRD-pflichtige Betriebe sind absehbar: Bei ihnen werden Umfang und Detailtiefe der Informationsanforderungen massiv zunehmen. Hier Linderung zu verschaffen, ist Aufgabe eines neuen, freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtes.
Zum Hintergrund und zur Klärung der Abkürzungen: Im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Direktive) müssen Unternehmen, die zwei oder drei der Grenzwerte 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 25 Millionen Bilanzsumme und 50 Millionen Nettoumsatzerlöse reißen, ab Anfang 2026 über das Vorjahr einen anspruchsvollen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, extern prüfen lassen und veröffentlichen. Dessen Inhalt richtet sich bislang nach zwölf insgesamt 283 Seiten umfassenden, schwer lesbaren ESRS (European Sustainability Reporting Standards), denen künftig noch weitere folgen sollen. Viele der hier geforderten Daten und Informationen werden die CSRD-pflichtigen großen Unternehmen entlang der Lieferkette abfragen, so dass deren CSRD-Aufwand auf viele kleinere Betriebe hinunterrieseln wird. Ein klassischer Trickle-down-Effekt. Problem dabei ist, dass die Adressaten jede Anfrage individuell und bilateral abzuarbeiten ist.
Um diese Prozesse zu kanalisieren und den Aufwand der nur indirekt von der CSRD betroffenen Unternehmen, die schon jetzt unter dem Informationshunger ihrer Kunden, Banken und Versicherungen ächzen, in Grenzen zu halten, hat die EU-Kommission die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) mit der Entwicklung des sogenannten VSMEs (Voluntary Sustainability Standards for Small and Medium Enterprise) beauftragt. Dieser ist – wie der Name schon sagt – freiwillig und stellt eine stark abgespeckte Version der ESRS dar. Die Idee dahinter ist, dass Betriebe, die einen Nachhaltigkeitsbericht nach diesem schlanken Standard verfassen, damit für das Gros der Anfragen ihrer großen, CSRD-pflichtigen Geschäftspartner gewappnet sind. Damit ein möglichst hoher Anteil der Fragen mit dem VSME-Bericht erschlagen werden kann, gab es im Vorfeld eine Reihe von Konsultationen mit Unternehmen verschiedener Größen, Banken und Versicherungen.
Ein wenig EU-Pädagogik ist natürlich auch im Spiel. Neben der Vereinfachung des Informationsaustausches soll der VSME natürlich auch der Hinführung kleiner Unternehmen an das Umweltmanagement dienen.
Der VSME ist zweiteilig, er umfasst ein Basis- und ein Aufbaumodul. Bis Ende vergangenen Jahres waren noch drei Module vorgesehen. Weggefallen ist auch die Notwendigkeit der aufwendigen Wesentlichkeitsanalyse, die bis vor wenigen Wochen noch in den Entwürfen zu finden war. Beides dürfte die Nutzung des Standards noch einmal stark vereinfachen und attraktivieren. Nochmal: Der VSME ist – anders als die ESRDs – freiwillig, und er fordert nicht die aufwendige Wesentlichkeitsanalyse. Auch muss ein Nachhaltigkeitsbericht gemäß VSME nicht extern geprüft und veröffentlicht werden.
Die Konsultationsphase ist vorüber, so dass jetzt mit der Verabschiedung zu rechnen ist. Dann wird sich in der Praxis zeigen, wie gut der freiwillige, schlanke Standard zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung angenommen und wie stark er die nicht CSRD-pflichtigen Betriebe bei ihrem Umgang mit den Datenabfragen der Großen entlasten kann. Informationen zum Umsetzungsstand sowie eine deutsche Übersetzung sind zu finden auf dieser Seite der EFRAG zu finden.
18-11-2024