Betriebsbeauftragte
Für einzelne Bereiche des Umwelt- und Arbeitsschutzes sind nach gesetzlichen Vorschriften Betriebsbeauftragte zu benennen. Diese sind Beschäftigte des Unternehmens und nicht Beauftragte der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung für ihre erfolgreiche Arbeit ist neben der Fachkunde die enge Kooperation mit der Betriebsleitung.
Wichtige Beauftragte sind:
- Abfallbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftragter
- Laserschutzbeauftragter
- Störfallbeauftragter
- Strahlenschutzbeauftragter
- Umweltmanagementbeauftragter
Hier können Sie die Broschüre „Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht” sowie ein Musterbestellungsschreiben herunterladen.
15-12-2023