Aktueller Leitfaden zu Blei

Die WirtschaftsVereinigung Metalle, Berlin, hat ihren Blei-Leitfaden aktualisiert. Er umfasst 28 Seiten und kann bei der WirtschaftsVereinigung Metalle. e.V. abgerufen werden.
Betrachtet werden die Vorgaben an den Einsatz von Blei aus der europäischen CLP- und der REACH-Verordnung und deren Folgen für das deutsche Störfallrecht und das Abfallrecht. Separat vorgestellt werden die immer strenger werdenden Regelungen im europäischen Arbeitsschutz, die ins deutsche Recht übernommen werden müssen, sowie abschließend die Neuregelung für Trinkwasser-Installationen.
Dabei wird teilweise die historische Entwicklung der Regelungen in der gebotenen Kürze dargestellt, um zu verdeutlichen, dass in etlichen Fällen politische Kompromisse oder stärkere Differenzierungen erzielt wurden (z. B. Unterscheidung zwischen massivem Blei und Bleipulver kleiner 1 Millimeter).
In allen Fällen wird verdeutlicht, welche Vorgaben für wen gelten und ab wann sie greifen. Dadurch ist ein wertvolles Kompendium entstanden, dass mit etlichen Verlinkungen auch zu weiteren Quellen führt.
Die im Leitfaden auf dessen Seite 27 angekündigte “Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate” ist mittlerweile am 19.03.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.
28-3-2024