Höhere Berufsbildung
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf - oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis
- und Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder gleichwertiger Regelung
- Handlungsspezifische Qualifikationen Erfolgreicher Abschluss des Prüfungsteiles "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt,
- zusätzlich 1 weiteres Jahr Berufspraxis (ohne Ausbildungs-Abschlussprüfung: 2 weitere Jahre Berufspraxis)
- Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Prüfungstermine
Eine Übersicht der Prüfungstermine für Industriemeister Metall.
Anmeldeschluss für die Prüfungen ist jeweils der
- 30. Dezember für die Frühjahrsprüfung
- 30. Juni für die Herbstprüfung
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im https://wis.ihk.de/
Eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge finden Sie auf der Internetseite der SIHK-Akademie oder unter Telefon 02331-92267-0
31.01.2023