Höhere Berufsbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Metall

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
    Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Metallberuf
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis
  • und Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder gleichwertiger Regelung
  • Handlungsspezifische Qualifikationen Erfolgreicher Abschluss des Prüfungsteiles "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt,
  • zusätzlich 1 weiteres Jahr Berufspraxis (ohne Ausbildungs-Abschlussprüfung: 2 weitere Jahre Berufspraxis)
  • Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Prüfungstermine
Eine Übersicht der Prüfungstermine für Industriemeister Metall.
Anmeldeschluss für die Prüfungen ist jeweils der
  • 30. Dezember für die Frühjahrsprüfung
  • 30. Juni für die Herbstprüfung
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im https://wis.ihk.de/
Eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge finden Sie auf der Internetseite der SIHK-Akademie oder unter Telefon 02331-92267-0
31.01.2023