Höhere Berufsbildung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • oder eine mindestens 4-jährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik.
Handlungsspezifische Qualifikation
  • Das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • Zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist z. B. durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist spätestens vor dem Anmeldeschluss der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsanforderungen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation:
Rechtsbewusstes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln – Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb – Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikation:
Handlungsbereiche Technik - Organisation - Führung und Personal.
Prüfungstermine
Eine Übersicht der Prüfungstermine für Kunststoff und Kautschuk (Industriemeister)
Anmeldeschluss für die Prüfungen ist jeweils der
  • 30. Dezember für die Frühjahrsprüfung
  • 30. Juni für die Herbstprüfung
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im https://wis.ihk.de/
Eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge finden Sie auf der Internetseite der SIHK-Akademie oder unter Telefon 02331-92267-0
31.01.2023