Höhere Berufsbildung

Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung


Geprüfte Bilanzbuchhalter sind qualifiziert, folgende branchenübergreifende Aufgaben wahrzunehmen:
  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz-
    und Rechnungswesens
  • Erstellen des Jahresabschlusses und Lageberichts nach Handelsrecht
    sowie der Steuerbilanz und Berichterstattung aus der Finanz- und Betriebsbuchhaltung
  • Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen


Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Hierzu zählen vor allem die Gewinn- und Verlust-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Jahresbilanz und Lagebericht.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat!
Informationen zur Prüfung


Informationen zur schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Sie teilt sich in drei separate Aufgabenstellungen, die jeweils einen anderen fachlichen Schwerpunkt haben: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die verbleibenden vier Handlungsbereiche Finanzen, KLR, internes Kontrollsystem sowie Kommunikation und Führung werden den drei Aufgabenstellungen thematisch passend zugeordnet und mitgeprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.

1. Prüfungstag
Uhrzeit
Aufgabenstellung 1:
Schwerpunkt: Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
8:30 - 12:30 Uhr
2. Prüfungstag
Uhrzeit
Aufgabenstellung 2:
Schwerpunkt: Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
8:30 - 12:30 Uhr
3. Prüfungstag
Uhrzeit
Aufgabenstellung 3:
Schwerpunkt: Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
8:30 - 12:30 Uhr


Die Ergebnisse der drei Aufgabenstellungen werden zur Bewertung der schriftlichen Prüfung gleichgewichtig zusammengefasst. Die drei Aufgabenstellungen müssen jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden werden.

Informationen zur mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen.

Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.

Wenn die geforderten Unterlagen (Thema, Kurzbeschreibung und Gliederung) nicht zum vorgesehenen Termin eingereicht werden, ist diese Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Das führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich unter anderem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden.

Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet.

Hinweis zum Bestehen
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Prüfungstermine/Hifsmittellisten:
Eine Übersicht der Prüfungstermine sowie Hilfsmittellisten finden Sie hier.
Anmeldeschluss:

30. Dezember eines jeden Jahres zur Frühjahrsprüfung
30. Juni eines jeden Jahres zur Herbstprüfung

Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 400,00 Euro
(300,00 Euro schriftliche/100,00 Euro mündliche Prüfung)
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im https://wis.ihk.de/

Eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge finden Sie hier oder unter Tel.: 02331-92267-0


31.01.2023