Aus- und Weiterbildung
Richtlinien für Gruppenumschulungen bei Bildungsträgern
Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Dadurch wird ein Qualitätsniveau wie in der Berufsausbildung sicher gestellt. Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen daher
- eine breit angelegte berufliche Grundbildung und
- die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse in eine geordneten Bildungsgang vermitteln und
- den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglichen.
Dazu haben die Industrie- und Handelskammern eine bundesweit einheitliche Richtlinie verabschiedet, in der die Mindestanforderungen an Träger und an einzelne Bildungsmaßnahmen festgeschrieben wurden.
26. Oktober 2021