Eine wichtige Pflicht
Ausbildungsnachweis - Berichtsheft
Der Ausbildungsnachweis dient der Dokumentation der während der Ausbildung vermittelten Inhalte. Hier trägt der Auszubildende seine betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen und die Inhalte des Unterrichts der Berufsschule ein.
Im Ausbildungsnachweis wird der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung in möglichst einfacher Form dargestellt. Diese sind nach der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses der SIHK sowohl im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich wöchentlich zu führen.
Wichtig:
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Führung des Ausbildungsnachweises hat der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden während der Ausbildung zu ermöglichen und ihm dazu auch ausreichend Zeit einzuräumen. Der Ausbilder hält den Auszubildenden zur Führung des Ausbildungsnachweises an, kontrolliert den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen und bestätigt durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße Führung und sachliche Richtigkeit.
Die Form des Ausbildungsnachweises ist nicht festgelegt: Möglich ist die Nutzung des klassischen Berichtsheftes aus dem Bürobedarf. Ferner kann der Azubi selbst ein Berichtsheft in Tabellenform am PC entwerfen und nutzen.
Neu ist das digitale Berichtsheft der Industrie- und Handelskammern, das die Pflege des Ausbildungsnachweises für alle Beteiligten zeitgemäßer, einfacher und intuitiver gestaltet.
Neu ist das digitale Berichtsheft der Industrie- und Handelskammern, das die Pflege des Ausbildungsnachweises für alle Beteiligten zeitgemäßer, einfacher und intuitiver gestaltet.
Alle Fragen rund um das Thema Ausbildungsnachweis beantworten Ihnen unsere Berater gerne.