Für Bewerbungen und Rentenversicherungsträger

Zweitschrift Prüfungszeugnis und Bescheinigung Ausbildungszeit

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses

Prüfungszeugnisse (auch als Facharbeiter- oder Kaufmannsgehilfenbriefe bekannt) sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Jedoch kann es vorkommen, dass Prüfungszeugnisse verloren gehen.

Falls Sie die Berufsabschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK abgelegt haben, kann Ihnen die SIHK eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,00 Euro erhoben.
Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.
Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Daten einen Gebührenbescheid und – sobald dieser beglichen wurde – die Zweitschrift per Post zugestellt.

Bestätigung der Ausbildungszeit/Prüfungsteilnahme
zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung

Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung (Berufsausbildungsvertrag/Zeugnis der Berufsabschlussprüfung).

Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos.

Sofern Sie an einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK teilgenommen haben, kann Ihnen eine Bescheinigung über die Prüfungsteilnahme zusammen mit einem Hinweis auf die Regelausbildungszeit des jeweiligen Berufes ausgestellt werden.
Wenn vorhanden (ab ca. 1985), ist auch eine Bestätigung der genauen Ausbildungszeit (auch abgebrochene Ausbildungsverhältnisse) möglich.
Falls Sie die Bestätigung Ihrer Ausbildungszeit/Prüfungsteilnahme zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen möchten, füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.

08.08.2024