Bevor es zur Kündigung kommt
Abmahnung in der Ausbildung
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) - z. B. wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule - oder mangelnder Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung muss der Auszubildende abgemahnt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden also in diesen Fällen zuerst die „gelbe Karte” zeigen und ihm damit Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Nur bei schweren Vertrauensverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
Wie oft muss abgemahnt werden?
Die SIHK empfiehlt: Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens sollte der Auszubildende zwei Abmahnungen schriftlich erhalten haben und beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen. Ansonsten kann die Kündigung unwirksam sein.
Welche Bestandteile muss eine Abmahnung unbedingt enthalten?
- Eine genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens, das abgemahnt werden soll. Erforderlich sind hierbei Angaben über Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Art des Vertragsverstoßes. Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass kein Zweifel aufkommen kann, welcher Vorgang beanstandet werden soll.
- Die Aufforderung an den Auszubildenden, künftig den Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen.
- Die Androhung weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei erneutem Vertragsverstoß. Die Androhung von „arbeitsrechtlichen Konsequenzen” genügt nicht, da zu ungenau. Wirksam ist die Abmahnung nur, wenn in ihr ausdrücklich die Kündigung angedroht wird. Ansonsten handelt es sich nur um eine Ermahnung.
Fehlt einer der drei Teile, ist die Abmahnung unwirksam, so dass auch eine Kündigung hierauf nicht gestützt werden kann!
Wann wird die Abmahnung wirksam?
Die Abmahnung wird erst mit Zugang beim Auszubildenden wirksam (bzw. beim minderjährigen Auszubildenden: Zugang bei den Eltern).
Bei Fragen rund um das Thema Abmahnung helfen Ihnen unsere Ausbildungsberater gerne weiter.