Neuordnung der Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe
Die Ausbildungsordnungen der neugeordneten Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe sind am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die beiden Berufe lösen den bisherigen Beruf Eisenbahner/-in im Betriebsdienst ab. Sie treten am 1. August 2022 in Kraft.
Im Zuge der Neuordnung wurde der bisherige Beruf auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen in zwei neue Berufe geteilt:
- Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer und Transport
- Eisenbahner/in im Betriebsdienst in der Zugverkehrssteuerung.
Wichtig ist aber das gemeinsame Basiswissen, da beide Berufe eine direkte Abhängigkeit voneinander haben. Diese Trennung sorgt für eine praktikablere Prüfungsgestaltung. Wie bei allen neuen dreijährigen Berufen wurde auch hier auf eine gestreckte Abschlussprüfung umgestellt mit einer Bewertung von 30:70.
Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im Abschnitt 3 auf 24 Monate festgelegt.
Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im Abschnitt 3 auf 24 Monate festgelegt.
02.05.2022