Assistierte Ausbildung (AsA)
Jugendliche ohne oder mit schwachem Schulabschluss, Jugendliche mit Migrationshintergrund - sie alle haben oft mehr drauf, als es auf den ersten Blick scheint. Denn nicht immer spiegeln sich ihre Kompetenzen in Schulnoten und Zeugnissen wieder.
Die Jugendlichen brauchen eine Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen. Unterstützen Sie diese jungen Menschen bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben.
Hier setzt die Assistierte Ausbildung (AsA) an: Während Sie diese benachteiligten jungen Menschen in Ihrem Betrieb ausbilden, werden Sie von einem von der Arbeitsagentur beauftragen Bildungsträger intensiv und kontinuierlich unterstützt.
Die Maßnahmenkosten werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vollständig getragen.
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt.
Ihre Auszubildende erhalten Hilfen...
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhätnisses.
Ihr Betrieb erhält...
- die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung und
- die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.
Regelmäßige Gespräche mit den an der Ausbildung Beteiligten in Ihrem Betrieb helfen, frühzeitig mögliche Schwierigkeiten zu erkennen und daraus Handlungsbedarfe abzuleiten.
Die Unterstützung wird individuell auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes ausgerichtet.
Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase beinhalten, in der Sie Ihren künftigen Auszubildenden kennenlernen und weitere Unterstützung vom Bildungsträger erhalten können.