Prüfungsvorgaben

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen AO 2022

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).

Vorgaben für die gestreckte Abschlussprüfung

Teil 1 = Frühjahr / Herbst
Teil 2 = Sommer / Winter
Bei regulärer Ausbildungsdauer von 3 Jahren fällt der Regeltermin für die AP1 lt. Verordnung in die Frühjahrsprüfung des zweiten Ausbildungsjahres. Beispielhaft in den Februar 2026 wenn der Vertrag im August 2024 abgeschlossen wurde.
Bei verkürzten Ausbildungen verschiebt sich der Termin nach vorn. Beispielsweise bei 6 Monaten Verkürzung wegen schulischer Vorbildung und Vertragsbeginn im August 2024 ist die AP1 bereits im Herbst 2025 zu absolvieren.

Abschlussprüfung Teil 1:

Prüfungsbereich
Dauer
Form
Gewichtung
Allgemeine Versicherungswirtschaft
120 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %

Abschlussprüfung Teil 2:

Prüfungsbereich
Dauer
Form
Gewichtung
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
150 Min.
Schriftliche
Prüfung
30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Min.
Schriftliche
Prüfung
10 %
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
15 Min.
Gesprächssimulation
20 %
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
20 Min.
Fallbezogenes Fachgespräch
20 %
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 der Ausbildungsordnung zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.

Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.

Die Reporte sind spätestens am Tag der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Abschlussprüfung Teil 2 online über das Azubi-Infocenter (DiPa) einzureichen.
Achtung: Wer seinen Reporte und seine Eigenständigkeitserklärung nicht fristgerecht abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.
Eine verfristete Abgabe ist nur in Ausnahmefällen mit wichtigem Grund möglich und durch die Prüfungsausschüsse zu genehmigen. Der wichtige Grund ist unverzüglich durch das Vorlegen einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) zu belegen.

Formale Anforderungen an den Report:
Achtung: Nicht eingereichte Reporte haben zur Folge, dass das fallbezogene Fachgespräch mit ungenügend bewertet wird und die Prüfung damit als nicht bestanden gilt.

Ausbildungsrelevante Wahlqualifikationen:

Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
  • Versicherungsfälle managen,
  • Risikomanagement durchführen,
  • Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
  • im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Der zeitliche Richtwert der betrieblichen vertieften Ausbildung in der WQ beträgt sechs Monate.
Sollte sich im Ausbildungsverlauf eine Änderung der Wahlqualifikation ergeben, ist diese umgehend, spätestens jedoch mit der Prüfungsanmeldung der Kammer bekanntzugeben. Eine spätere Änderung ist nicht möglich.

Information zu §34 – Sachkundeprüfung:

Der Ausbildungsabschluss (mit IHK-Zeugnis) im Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist der Sachkundeprüfung mit gleichgestellt.
24. Juli 2024