Aus- und Weiterbildung
Aufnahme der Note des Berufskollegs auf das IHK-Prüfungszeugnis
Nach § 37 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen, also die Gesamtnote der im Berufskolleg erreichten Leistungen, auf dem IHK-Prüfungszeugnis ausgewiesen werden. Eine Ausweisung der Einzelnoten der Berufsschulfächer ist nicht möglich.
Der Anspruch auf Ausweisung der Gesamtnote gilt selbstverständlich nur dann, wenn der Prüfling auch eine Berufsschule besucht hat. Daher können externe Prüfungsteilnehmer keinen Antrag stellen, Umschüler nur dann, wenn sie im Wege einer Einzelumschulungsmaßnahme eine Berufsschule besucht haben.
Für die Aufnahme der Leistungen ist ein Antrag der/des Auszubildenden notwendig - diesen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB).
Ablauf des Verfahrens
Aufgrund der unterschiedlichen Termine der IHK-Prüfungen bzw. der Zeugniskonferenzen der Berufskollegs kann es vorkommen, dass der notwendige Antrag von den Berufskollegs erst nach dem letzten Prüfungstermin ausgefüllt werden kann.
Aufgrund der unterschiedlichen Termine der IHK-Prüfungen bzw. der Zeugniskonferenzen der Berufskollegs kann es vorkommen, dass der notwendige Antrag von den Berufskollegs erst nach dem letzten Prüfungstermin ausgefüllt werden kann.
Daher ergeben sich zwei unterschiedliche Abläufe:
Der vom Berufskolleg ausgefüllte Antrag liegt…
…vor dem letzten Prüfungstermin vor: | …erst nach dem letzten Prüfungstermin vor: |
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Einreichung des Antrags per Mail an: berufsausbildung@hagen.ihk.de |
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13.02.2024