Prüfungsvorgaben
Metallberufe
In Teil 2 der Abschlussprüfung der Berufe Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, und Zerspanungsmechaniker/-in besteht der praktische Teil aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag. Dabei kann zwischen den beiden Varianten "betrieblicher Auftrag" und "praktische Aufgabe" gewählt werden.
Gegenüberstellung Prüfungsvarianten
Gemäß der Ausbildungsordnung kann der Ausbildungsbetrieb für die praktische Abschlussprüfung Teil 2 aus zwei Prüfungsvarianten wählen. Die Entscheidung welche Variante gewählt wird, trifft der Ausbildungsbetrieb. Die Auswahl wird zusammen mit der Prüfungsanmeldung der SIHK mitgeteilt.
Kriterium
|
Betrieblicher Auftrag
|
Praktische Arbeitsaufgabe
(“PAL-Aufgabe”) |
---|---|---|
Aufgabe/Thema
|
wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt
|
zentral Vorgegebenen
|
Vorbereitung
|
Antragstellung mit Genehmigung durch Prüfungsausschuss
|
|
Durchführung
|
im Ausbildungsbetrieb
Durchführung wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert.
ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses
|
in der Regel: zentraler Prüfungsort
Ausnahmen mit Prüfung im Ausbildungsbetrieb:
mit anwesendem Prüfungsausschuss
|
Bewertet wird
|
nur das Fachgespräch
|
|
Dauer
|
18 Stunden, zuzüglich
30 Minuten Fachgespräch
|
14 Stunden, inklusive
20 Minuten situatives Fachgespräch
|
Prüfungsvariante: Betrieblicher Auftrag
Der betriebliche Auftrag muss vor der Durchführung vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das Antragsverfahren läuft online. Die SIHK nutzt hierfür DiPa (Digitaler Projektantrag). DiPa ist Teil des Azubi-Infocenters. Sofern der Ausbildungsbetrieb die Variante betrieblicher Auftrag gewählt hat, können Auszubildende im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag” sehen.
Dem Antrag ist als Anlage eine Entscheidungshilfe beizufügen. Die Vorlagen hierfür sind in der folgenden Berufsliste verlinkt.
Nach der Genehmigung kann der betriebliche Auftrag durchgeführt werden. Bei der Durchführung werden betriebsübliche Dokumente gesammelt und in einer Dokumentation zusammengefasst.
Kriterien für einen genehmigungsfähigen Antrag
- Einhaltung der berufsspezifischen Inhalte (siehe weiter unten)
- Prüfungsteilnehmende benötigen “facharbeitertypische” Entscheidungsspielräume
- Es muss sich um ein reales Projekt handeln
- Es muss sich um einen vollständigen Handlungszyklus handeln
(Information, Planung, Durchführung, Kontrolle) - Die Anforderungen müssen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist.
Was gehört in den Antrag?
Für jeden Beruf definieren die Ausbildungsordnungen berufsspezifische Projektinhalte. Neben dem eigentlichen Antrag benötigen die Prüfungsausschüsse eine Entscheidungshilfe.
Die berufsspezifischen Inhalte und die Vorlage für die Entscheidungshilfe finden Sie in der folgenden Liste beim jeweiligen Beruf
Ablauf Antragstellung
Ungefähr eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüfungsteilnehmende über das Azubi-Infocenter auf das Tool “DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist erscheint hierzu im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden eingegeben werden.
Der Antrag wird abschnittsweise in die hierfür vorgesehenen Felder eingetragen.
Die ausgefüllte Entscheidungshilfe wird als Anlage in DiPa hochgeladen.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Bei einer Ablehnung erhalten Teilnehmende eine Erläuterung der Gründe die zur Ablehnung geführt haben.
Der Antrag kann insgesamt drei Mal eingereicht werden – Es sind also zwei Nachbesserungen möglich.
Wird ein Projektantrag zum zweiten Mal abgelehnt, so ist ein neues Thema zu wählen.
Vorgaben zur Dokumentation
Umfang
Die Dokumentation wird als PDF-Datei(en) hochgeladen. Der maximale Umfang beträgt 30 Seiten. Der eigentliche Dokumentationsteil darf maximal 10 Seiten umfassen, der Anhang maximal 20 Seiten.
Deckblatt
Das Deckblatt muss folgende Informationen enthalten:
- Prüfungsteilnehmer/-in
Name, Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse - Projektbetreuer/-in
Name, Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse - Ausbildungsbetrieb
Name
Anschrift - Beruf
- Prüfungstermin (z.B. Winter 2025)
Format
Dokumentationen sollen gut lesbar und klar strukturiert sein. Empfehlungen zur Formatierung:
- DIN A4
- Arial, 12 Pt.
- einfacher Zeilenabstand
- schwarz/weiß optimiert
Grobtermine Antragstellung und Upload Dokumentation
|
Sommerprüfung
|
Winterprüfung
|
---|---|---|
Freischaltung DiPa
|
ca. 7. Februar
|
ca. 7. September
|
1. Abgabe Antrag
|
28. Februar
|
30. September
|
Bekanntgabe Genehmigung
|
ca. 15. März
|
ca. 15. Oktober
|
noch nicht genehmigte Themen:
2. + 3. Durchgang |
je eine Woche Zeit für Abgabe Teilnehmende
gefolgt von je einer Woche für Prüfungsausschuss |
|
Upload Dokumentation
|
15. Mai
|
15. Dezember
|
Prüfungsvariante: Praktischer Arbeitsauftrag
Beim praktischen Arbeitsauftrag handelt es sich um die “klassische” praktische Prüfung. Der/die Auszubildende bereitet anhand der Bereistellungsliste(n) im Betrieb die Prüfung vor:
- Werkzeuge und Materialien zusammenstellen
- ggf. Werkstücke vorbereiten
Anschließend wird – i.d.R. an einem zentralen Prüfort – die eigentliche Prüfung durchgeführt und dabei ein begleitendes Fachgespräch geführt.
In zwei Fällen werden die Prüfung auch beim praktischen Arbeitsauftrag im Ausbildungsbetrieb durchgeführt:
- Industriemechaniker/-in Einsatzgebiet Produktionstechnik
- Zerspanungsmechaniker/-in CNC-Maschinen
Die notwendigen Bereitstellungsunterlagen können auf der Internetseite der IHK-PAL heruntergeladen werden.
11.09.2024