Prüfungsvorgaben

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Leitfaden zum Report im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

In der Abschlussprüfung im Beruf Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement müssen Prüfungsteilnehmer/-innen für den Prüfungsbereich "fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel"* zwei Reporte als Basis des Fachgesprächs erstellen.
Dieser Leitfaden richtet sich an Auszubildende, deren Ausbildungsbetriebe mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Teil 2) die Report-Variante für das Fallbezogene Fachgespräch wählen. Wird die klassische Prüfungsvariante gewählt, sind keine Reporte zu verfassen.
Der Report ist spätestens am Tag der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Abschlussprüfung Teil 2 online über das Azubi-Infocenter (DiPa) einzureichen.
* Die Inhalte des Leitfadens gelten ebenso für die Fachrichtung „Außenhandel“, wir empfehlen jedoch für diese Fachrichtung die aktuellen Vorgaben der prüfenden Kammer zu Grunde zu legen. Die SIHK prüft die Fachrichtung Außenhandel nicht selbst, sondern wird die Teilnehmer rechtzeitig informieren, welche Kammer die Prüfung durchführen wird.

Welche Funktion haben die Reporte?


Reporte dienen dem Prüfungsausschuss zur Information und Vorbereitung
Sie sollen jeweils
  • das Umfeld und die Zielsetzung der praxisbezogenen Fachaufgabe skizzieren,
  • die Planung der Aufgabe beschreiben,
  • die Durchführung der Aufgabe darstellen und
  • den Prozess, der zum Ergebnis geführt hat, reflektieren und bewerten.
Reporte sind Gesprächsgrundlage im Fachgespräch
Der Prüfling erstellt jeweils einen Report aus zwei unterschiedlichen Gebieten:
  • Verkauf und Distribution (nur in der Fachrichtung Großhandel möglich)
  • Internationaler Handel und Auslandsmärkte (nur in der Fachrichtung Außenhandel möglich)
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik
Der vom Prüfungsausschuss ausgewählte Report dient als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Der Prüfungsausschuss vertieft das Thema der Fachaufgabe im Rahmen des gewählten Gebietes. Es können auch Inhalte geprüft werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Kernthema zu sehen sind (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).
Wichtig: Nur das Fachgespräch wird bewertet!

Was eignet sich als praxisbezogene Fachaufgabe im Betrieb?

Zum Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit sind Prozesse mit einem Mindestmaß an Komplexität auszuwählen. Daher sind betriebliche Aufgabenstellungen mit einem linearen Ablauf (nach einem vollständig vorgegebenen Muster bzw. Routineaufgaben) generell NICHT geeignet. Praxisbezogene Fachaufgaben sollten stets Analyse- und Entscheidungsprozesse beinhalten. In diesem Zusammenhang kann es ausreichen, wenn Lösungsalternativen für den betrieblichen Entscheider (z. B. Abteilungsleiter, Geschäftsführung) vorbereitet werden.
Wichtig: Die praxisbezogenen Aufgaben müssen sich auf die beiden Gebiete beziehen, welche vom Ausbildenden mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 gewählt wurden.
G&A

Wann werden die Reporte erstellt?

Die Reporte beziehen sich auf tatsächlich im Betrieb durchgeführte Fachaufgaben in den gewählten Gebieten. Es wird empfohlen, dass Prüfungsteilnehmer und Ausbilder sich rechtzeitig (spätestens zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres) darüber verständigen, welche Gebiete für die Aufgaben gewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgaben im Betrieb erfolgen soll. Die Reporte sollten zeitnah zu der jeweiligen Fachaufgabe verfasst werden. Kurz vor dem Abgabetermin ist es sinnvoll, die Reporte noch einmal Korrektur zu lesen.

Welche formalen Vorgaben bestehen?

Zur Durchführung der Prüfung sind auch formale Rahmenbedingungen vorgegeben.
Bitte beachten Sie, dass jeder Report in EINER SEPARATEN PDF-Datei hochgeladen werden muss!
Vorgaben:
Die Abgabe der Reporte erfolgt über das Azubi-Infocenter (DiPa). Die Uploadmöglichkeit wird ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung für die Teilnehmer freigeschaltet.
Achtung: Wer seinen Reporte und seine Eigenständigkeitserklärung nicht fristgerecht abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.
Eine verfristete Abgabe ist nur in Ausnahmefällen mit wichtigem Grund möglich und durch die Prüfungsausschüsse zu genehmigen. Der wichtige Grund ist unverzüglich durch das Vorlegen einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) zu belegen.

Wie sollten die Reporte aufgebaut sein (Gliederung)?

Im Report soll das Umfeld der praxisbezogenen Fachaufgabe skizziert, die Aufgabe beschrieben, der Prozess der Planung und Durchführung dargestellt und das Ergebnis bewertet werden. Die jeweilige praxisbezogene Fachaufgabe kann in folgenden Phasen dargestellt werden:

1. Beschreibung der Aufgabenstellung/der Ausgangssituation/ Zielsetzung
Was müssen Prüfer unbedingt wissen, um die Aufgabe zu verstehen? Was ist das Ziel der Aufgabenbearbeitung? Welches Ergebnis soll erreicht werden? Benötigen die Prüfer einen Überblick über die relevanten betrieblichen Rahmenbedingungen?
2. Planung des Vorgehens
Welche wesentlichen Prozessschritte sind zu berücksichtigen? Welche Lösungsvarianten kommen in Betracht und wie sind sie zu bewerten? Was sind die eigenständigen Leistungen des Teilnehmers?
3. Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe/Begründung
Für welche der gefundenen Lösungsvarianten hat sich der Teilnehmer entschieden? Wie wird die Entscheidung begründet? Wie wurden die einzelnen Prozessschritte umgesetzt? Was verlief nach Plan, was nicht?
4. Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben und Kriterien waren zu berücksichtigen? Mit welchen Personen (Auftraggeber, externe Partner, Kunden oder andere Mitarbeiter) war eine Abstimmung erforderlich? Welche vor- und nachgelagerten Prozesse sind zu berücksichtigen?
5. Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse
Welches Ergebnis wurde erzielt? Sind unvorhergesehen Schwierigkeiten aufgetreten? Wie hat das Zusammenwirken mit verschiedenen Schnittstellen geklappt? Was könnte zukünftig verbessert werden?
Sind Abkürzungen und Fachbegriffe allgemein verständlich?
Berufstypische Fachbegriffe können und sollen im Report angemessen verwendet werden. Doch Vorsicht: Fachbegriffe und Abkürzungen, die Sie in Ihrem betrieblichen Umfeld verwenden, können oftmals sehr firmenspezifisch sein. Wenn der Prüfungsausschuss die Begrifflichkeiten nicht kennt, kann er gegebenenfalls den Sachverhalt schwer nachvollziehen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Abkürzungen und spezifische Fachbegriffe im Report erklären oder ganz darauf verzichten.

Welchen Ablauf hat das Fachgespräch am Tag der mündlichen Prüfung?

  1. Der Prüfungsausschuss wählt eine der beiden Fachaufgaben aus.
  2. Das Fallbezogene Fachgespräch wird mit einer mündlichen Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg des Prüflings eingeleitet. Es sind keine Präsentationsmedien zugelassen und auch keine Anlagen. Der Auszubildende darf seinen Report mitbringen (ohne Notizen, ohne weitere Bearbeitung).
  3. Der Prüfungsausschuss wird nach ca. 5 Minuten in ein Fachgespräch überleiten. Darin werden die Punkte erörtert, nach denen der Report gegliedert ist:
  • Planung / Entwicklung der Lösungswege
  • Durchführung / Begründung der Vorgehensweise
  • Berücksichtigen der Rahmenbedingungen / des Gesamtzusammenhanges
  • Kontrolle / Bewertung der Ergebnisse
Das Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Achtung: Es können auch Inhalte mit direktem Zusammenhang zum Kernthema des gewählten Gebietes geprüft werden (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).
Berufs- und Betriebsbezug
Ja
Nein
1.
Hat die Aufgabe Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement?
2.
Entspricht die Aufgabe in mindestens einem Lernziel dem gewählten Gebiet (gemäß Ausbildungsrahmenplan)?
3.
Erfordert die Bearbeitung der Aufgabe einen Lösungsprozess?
4.

Bildet die Aufgabe mindestens einen Teilprozess eines Geschäftsprozesses ab?
(Die Darstellung eines kompletten Geschäftsprozesses ist nicht zwingend notwendig, es soll sich allerdings um einen realen Geschäftsprozess handeln.)

Abbildung einer vollständigen beruflichen Handlung
Ja
Nein
5.
Umfasst die Aufgabe eine Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- sowie Auswertungsphase?
6
Kann der Auszubildende durch die Bearbeitung der Aufgabe seine berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen?

Aufgabenstellung
Ja
Nein
7.
Stellt die Aufgabe aus Sicht des Auszubildenden (nicht zwingend aus Sicht der Ausbildenden) eine Herausforderung dar
(keine Routineaufgabe eines Auszubildenden)?
8.
Können bei der Bearbeitung der Aufgabe Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion des Auszubildenden erforderlich machen?
9.
Ist zur Bearbeitung der Aufgabe eine Recherche von Informationen (z. B. über interne/externe Informationsquellen, Programme, …)
und ggf. eine Vertiefung fachlicher Kenntnisse durch den Auszubildenden erforderlich?
10.
Erfordert die Umsetzung des Lösungsprozesses die Berücksichtigung verschiedener Schnittstellen und ggf. Abstimmung mit diesen
(z. B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten, …)?

Gestaltungsspielraum
Ja
Nein
11.
Bietet die Aufgabe in Abstimmung mit Verantwortungsträgern oder Prozessverantwortlichen organisatorische Freiheitsgrade bzw. Verantwortungs- und Entscheidungsspielräume für den Auszubildenden
(z. B. hinsichtlich Vorgehen, Einbindung von Vertriebspartnern, Terminen, Budget, …)?
12.
Gibt es alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die der Auszubildende zur Bearbeitung der Aufgabe wählen bzw. selbstständig (in Absprache mit dem Ausbilder) entwickeln kann?

Auswertbarkeit
Ja
Nein
13.
Ermöglichen die Ergebnisse der Aufgabe eine Bewertung, z. B. hinsichtlich Wirtschaftlichkeit oder Kundennutzen, die der Auszubildende selbstständig vornehmen kann?
14.
Kann der Auszubildende reflektieren, in wie weit die Ziele der Aufgabe erreicht wurden und ggf. Verbesserungsvorschläge ableiten?
15.
Ermöglicht die Aufgabe eine Reflexion der während der Aufgabenbearbeitung erzielten Lernerfolge durch den Auszubildenden?
Stand: 11.09.2024