Prüfungsvorgaben
Gastronomie-Berufe
Bei den Prüfungen im Gastgewerbe gibt es ogranisatorische Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, um einen reibungslosen Prüfungsablauf zu garantieren. Je nach Beruf und Prüfung werden beim praktischen Teil der Prüfung unterschiedliche Arbeitsmittel benötigt. Diese sind den Teilnehmern durch den Ausbildungsbetrieb / Umschulungsträger zur Verfügung zu stellen und von den Teilnehmern zur Prüfung mitzubringen.
- Alle Prüfungen und Berufe
- Fachkraft für Gastronomie Zwischenprüfung & Abschlussprüfung
- Fachkraft Küche – Zwischenprüfung
- Fachkraft Küche – Abschlussprüfung
- Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – Abschlussprüfung Teil 1
- Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – Abschlussprüfung Teil 2
- Hotelfachmann/-frau – Abschlussprüfung Teil 1
- Hotelfachmann/-frau – Abschlussprüfung Teil 2
- Koch/Köchin – Abschlussprüfung Teil 1 & Abschlussprüfung Teil 2
Alle Prüfungen und Berufe |
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Bekleidung/ Schuhwerk
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betriebsübliche Berufsbekleidung, welche den gesetzlichen Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften entspricht
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Schreibmaterialien
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Schreibpapier, Kugelschreiber, Buntstifte, Lineal
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Taschenrechner
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nicht programmierbar, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
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Fachkraft für Gastronomie Zwischenprüfung & Abschlussprüfung |
Kellnerblock, Kellnerbesteck, Feuerzeug, 2 Kittel oder 2 Schürzen (einmal für die Küche und einmal für das Housekeeping)
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Fachkraft Küche – Zwischenprüfung |
2 Torchons, 1 Gemüsemesser, 1 Palete mittel (auch Winkelpalette), 1 Apfelausstecher, 1 schmales Kochmesser, 1 kleine Fleischgabel
Die Nutzung von mitgebrachtem, eigenem Kochgeschirr ist gestattet.
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Fachkraft Küche – Abschlussprüfung |
Das Kochgeschirr sowie alle Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, die zur Herstellung der Speisen bzw. Menüs benötigt werden
Lediglich das Anrichtegeschirr wird am Prüfort zur Verfügung gestellt!
Zusätzlich zu o.g. bringen die Teilnehmer bitte 2 Torchons, 2 Putzlappen, 5 Geschirrtücher, Klarsichtfolie und/oder Alufolie mit.
Teilnehmern der AP1 werden 14 Kalendertage vor der Prüfung zwei Listen für einen Warenkorb bekanntgegeben. Der Versand der Unterlagen erfolgt per Post an die Ausbildungsbetriebe.
Die eine Liste enthält die Pflichtbestandteile. Die Pflichtbestandteile sind zwingend in der Prüfung zu nutzen. Die andere Liste enthält Wahlbestandteile, aus denen der Teilnehmer nach Bedarf auswählt. Auf Grundlage der bekanntgegebenen Listen kann der Teilnehmer einen Arbeitsablaufplan erstellen, am Prüfungstag mitbringen und diesen als Hilfsmittel für die Zubereitung der Vorspeise und des Hauptgerichtes verwenden. Die Erstellung des Arbeitsblaufplans ist freiwillig.
Der Teilnehmer muss seinen Warenkorb bearbeiten, seine Wahlbestandteile eintragen und diese fristgerecht im Azubi-Infocenter (DiPa) einreichen.
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Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – Abschlussprüfung Teil 1 |
Kellnerblock, Kellnerbesteck, Feuerzeug, 2 Kittel oder 2 Schürzen (einmal für die Küche und einmal für das Housekeeping)
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Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – Abschlussprüfung Teil 2 |
Kellnerblock, Kellnerbesteck, Tranchierbrett, Tranchierbesteck, Feuerzeug
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Hotelfachmann/-frau – Abschlussprüfung Teil 1 |
Kellnerblock, Kellnerbesteck, Feuerzeug, 2 Kittel oder 2 Schürzen (einmal für die Küche und einmal für das Housekeeping)
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Hotelfachmann/-frau – Abschlussprüfung Teil 2 |
Schreibpapier, Kugelschreiber, Buntstifte, Lineal, Taschenrechner
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Koch/Köchin – Abschlussprüfung Teil 1 & Abschlussprüfung Teil 2 |
Das Kochgeschirr sowie alle Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, die zur Herstellung der Speisen bzw. Menüs benötigt werden.
Lediglich das Anrichtegeschirr wird am Prüfort zur Verfügung gestellt!
Zusätzlich zu o.g. bringen die Teilnehmer bitte 2 Torchons, 2 Putzlappen, 5 Geschirrtücher, Klarsichtfolie und/oder Alufolie mit.
Teilnehmern der AP1 werden 14 Kalendertage vor der Prüfung zwei Listen für einen Warenkorb bekanntgegeben. Der Versand der Unterlagen erfolgt per Post an die Ausbildungsbetriebe.
Die eine Liste enthält die Pflichtbestandteile. Die Pflichtbestandteile sind zwingend in der Prüfung zu nutzen. Die andere Liste enthält Wahlbestandteile, aus denen der Teilnehmer nach Bedarf auswählt. Auf Grundlage der bekanntgegebenen Listen kann der Teilnehmer einen Arbeitsablaufplan erstellen, am Prüfungstag mitbringen und diesen als Hilfsmittel für die Zubereitung der Vorspeise und des Hauptgerichtes verwenden. Die Erstellung des Arbeitsblaufplans ist freiwillig.
Der Teilnehmer muss seinen Warenkorb bearbeiten, seine Wahlbestandteile eintragen und diese fristgerecht im Azubi-Infocenter (DiPa) einreichen.
Teilnehmern der AP2 werden 14 Kalendertage vor der Prüfung jeweils zwei Listen für zwei unterschiedliche Warenkörbe bekannt-
gegeben. Der Versand der Unterlagen erfolgt per Post an die Ausbildungsbetriebe.
Beide bestehen jeweils aus einer Liste mit Pflichtbestandteilen und einer anderen Liste mit Wahlbestandteilen, aus denen der Prüfling nach Bedarf auswählt.
Jeder der beiden Warenkörbe enthält die Lebensmittel, die am Prüfungstag für das Drei-Gänge-Menü zur Verfügung stehen. Die Pflichtbestandteile sind zwingend zu nutzen.
Der Teilnehmer muss seine beiden Warenkörbe bearbeiten, seine Wahlbestandteile eintragen und diese fristgerecht im Azubi-Infocenter (DiPa) einreichen.
Für beide Warenkörbe muss der Prüfling je eine Menüplanung für den Prüfungstag vorbereiten und zur Prüfung mitbringen.
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