PRÜFUNGSVORGABEN
Floristen
Mit der Neuordnung 2025 und der Modernisierung des Berufsbildes gehen auch Änderungen der Prüfungsabläufe einher.
Die Abschlussprüfung besteht nunmehr aus zwei Teilen, wobei Teil 1 der Abschlussprüfung die Zwischenprüfung ablöst. Teil 1 der Abschlussprüfung findet zur Mitte der Ausbildung statt und geht mit 20% in die Gesamtbewertung der Prüfung ein.
Für die praktischen Prüfungsteile der Floristen sind außerdem einige organisatorische Dinge neben den in der Ausbildungsordnung stehenden Prüfungsvorgaben zu beachten.
Abschlussprüfung Teil 1
Herstellen floraler Werkstücke:
- Durchführung im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 18 Monate
- Die Prüfung besteht aus zwei Teilen (praktisch / schriftlich); Gewichtung 20%
- 4 Arbeitsaufgaben als praktische Prüfung; Prüfungszeit 150 Minuten
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung; Prüfungszeit 60 Minuten
Im praktischen Teil der Abschlussprüfung Teil 1 soll der Teilnehmer zeigen, dass er die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden kann. Die Teilnehmer sollen in höchstens zwei Stunden vier Aufgaben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Andrahten und Stützen von pflanzlichen Werkstoffen,
- Wattieren, Abwickeln,
- Binden eines Kranzes und
- Fertigen eines Straußes nach den Grundregeln der Gestaltung
Abschlussprüfung Teil 2
- Durchführung zum Ende der Ausbildung. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen und einem praktischen Teil.
Angewandte Technologie:
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung; Prüfungszeit 90 Minuten, Gewichtung 15%
Warenwirtschaft:
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung; Prüfungszeit 90 Minuten, Gewichtung 15%
Wirtschafts- und Sozialkunde:
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung; Prüfungszeit 60 Minuten, Gewichtung 10%
Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte:
- Planung und Präsentation einer Arbeitsaufgabe inkl. eines Fachgesprächs; Prüfungszeit 150 Minuten
- Umsetzung der Arbeitsaufgabe; Prüfungszeit 120 Minuten
- Die Gewichtung des praktischen Prüfungsbereiches beträgt 40%
Planung und Präsentation einschl. Präsentation und Fachgespräch
Der Teilnehmer erstellt eine Planung für den Gesamtentwurf eines floralen Projektes. Dieses florale Projekt muss aus einem Kernstück und zwei Begleitstücken bestehen. Das Kernstück und die Begleitstücke müssen mindestens ein gebundenes Werkstück und eine Gefäßfüllung enthalten.
Für die praktische Aufgabe sind vom Prüfungsausschuss eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Herstellen von Tischfloristik
- Herstellen von Hochzeitsfloristik
- Herstellen von Trauerfloristik
- Herstellen von Raumfloristik
Die Bearbeitungszeit für die Planung beträgt höchstens 120 Minuten. Diese Aufgabenstellung ist Ausgangspunkt für die Präsentation und das Fachgespräch. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Präsentation und dem Fachgespräch beträgt insgesamt 30 Minuten, wobei die Durchführung der Präsentation 15 Minuten nicht überschreiten darf.
Umsetzung der Arbeitsaufgabe
Der Teilnehmer hat auf Grundlage seiner Planung seinen Arbeitsplatz einzurichten und ein florales Kernstück und zwei florale Begleitstücke anzufertigen. Die Prüfungszeit für die Umsetzung beträgt 210 Minuten.
Das Material für die gebundenen Werkstücke wird gestellt. Für die gestellten Waren werden ca. 60 bzw. 75,-- € je Prüfling erhoben.
Das Material für die Gefäßfüllung und das Gefäß muss der Teilnehmer selbst mitbringen. Der Durchmesser der Pflanzschale soll mind. 60 cm betragen oder flächenmäßig ein anderes Format aufweisen.
Alle Prüfungsarbeiten müssen ohne fremde Hilfe ausgeführt werden. Die Werkstücke müssen vom Prüfling ohne fremde Hilfe transportiert werden, sonst kann keine Wertung des Werkstückes erfolgen. Floristische Arbeiten dürfen nur am Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Nach Bewertung der Prüfung sind die gefertigten Werkstücke sowie das übrig gebliebene Restmaterial und die Abfälle vom Prüfling mitzunehmen.