Aus- und Weiterbildung

Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun?

1. Sie verlängern die Ausbildung

Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr.

Was muss ich tun, wenn ich die Ausbildung verlängern möchte?

Sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder. Mit ihm gemeinsam füllen Sie den Änderungsvertrag aus, der als Download hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB) bereitsteht. Ihr Ausbilder reicht den Änderungsvertrag bei der SIHK zu Hagen ein. Sie beide erhalten dann eine Bestätigung der Verlängerung.

Gehe ich weiterhin zur Berufsschule?

Ja. Jeder Auszubildende hat die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, auch Auszubildende, die sich auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten. Der Ausbildungsbetrieb meldet Sie bei der Berufsschule neu an, wenn der Ausbildungsvertrag verlängert wird.

Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung an?

Wenn Sie den Ausbildungsvertrag verlängert haben, erhält Ihr Ausbilder automatisch eine Aufforderung zur Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.

Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?

Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.

Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?

Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.

Welche Prüfungsteile werden wiederholt?

Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • In vielen Berufen gibt es Prüfungsbereiche die aufeinander aufbauen (z.B. die Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1). Sollten Sie im (Gesamt-) Ergebnis dieser Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht haben, müssen alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholt werden.
  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen.

2. Sie verlängern die Ausbildung nicht

Damit endet Ihre Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen.

Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung als externer Teilnehmer an?

Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, nehmen Sie bitte, mit der SIHK zu Hagen Kontakt auf. Wir werden Sie für den nächsten Prüfungstermin vorsehen und Ihnen rechtzeitig eine Anmeldung zusenden. Bitte beachten Sie bei der Rücksendung der Anmeldung den Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung.
Gehe ich weiterhin zur Berufsschule?
Nein. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag nicht verlängern, dürfen Sie in der Regel die Berufsschule nicht mehr besuchen.

Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?

Als externer Teilnehmer tragen Sie die Prüfungsgebühren.

Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?

Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.

Welche Prüfungsteile werden wiederholt?

Sie müssen alle Prüfungsteile, bei denen Sie weniger als 50 Punkte erreicht haben, wiederholen. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern Sie dort weniger als 50 Punkte erreicht haben. Prüfungsteile, bei denen Sie 50 Punkte oder mehr erreicht haben, dürfen Sie, wenn Sie möchten, noch einmal ablegen. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis des zuletzt abgelegten Prüfungsteiles. Für die Anerkennung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • In vielen Berufen gibt es Prüfungsbereiche die aufeinander aufbauen (z.B. die Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1). Sollten Sie im (Gesamt-) Ergebnis dieser Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht haben, müssen alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholt werden.
  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an. Andernfalls verfallen die Prüfungsleistungen.

3. Sie haben die Prüfung bereits zum dritten Mal erfolglos abgelegt

In diesem Fall haben Sie endgültig nicht bestanden und können die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.

4. Sie sind Umschüler

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Bildungsträger, inwieweit eine Verlängerung Ihrer Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.
30.01.2020