Aktualisierung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung


Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 05. September 2024 hat die EU-Kommission den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 für die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (EU-Dual-Use-VO) neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 7. November 2024 in Kraft getreten.
Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind!
Als Hilfestellung bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Download an.
Achtung:

Das vom BAFA bereitgestellte Umschlüsselungsverzeichnis ist ein praktisches, aber unverbindliches Hilfsmittel, um zu prüfen, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, von Anhang I der EU-Dual-Use-VO oder der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (Anlage zur AWV) erfasst werden und somit der Exportkontrolle unterliegen könnten. Es wurde zuletzt am 9. Juni 2023 angepasst und ist demzufolge nicht aktuell.

Die jeweils gültigen, verbindlichen Fassungen der Anhänge der EU-Dual-Use-VO und der AWV sind auf der Internetseite des BAFA unter dem Stichwort „Güterlisten“ verlinkt. Das Warenverzeichnis zur Außenhandelsstatistik 2024 finden Sie hier.
Stand: 14. November 2024