Unternehmensgründung, -nachfolge, -förderung und -finanzierung
Neu gegründete Unternehmen bringen innovative Ideen auf den Markt, fördern den Wettbewerb, schaffen neue Arbeitsplätze und schließen Marktlücken. Als rohstoffarmes Land ist Deutschland besonders auf Unternehmertum und Innovationsgeist angewiesen. Die Gründungsneigung ist hierzulande jedoch vergleichsweise gering.
Oberste Priorität muss die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben. Sowohl die Investitionsförderung als auch die Innovations- und Außenwirtschaftsförderung bleiben die wichtigsten Säulen der Thüringer Förderpolitik.
Die IHK Ostthüringen zu Gera fordert:
- mehr Wertschätzung für das Unternehmertum durch die Politik. Die gesellschaftspolitische Rolle von kleinen und mittleren Unternehmen muss anerkannt werden. Ein gesellschaftliches Klima für die Entwicklung von Unternehmerpersönlichkeiten ist zu entwickeln. Die Landesregierung sollte die Bedeutung von Unternehmertum für die gesamte Gesellschaft erkennen und die Wirtschaft auch in der Öffentlichkeit stärken.
- die staatliche Förderung branchenunabhängig sowie regional unabhängig zu konzentrieren und vorrangig auf Bestandsunternehmen auszurichten. Förderprogramme sind länderübergreifend besser abzustimmen.
- die Ausrichtung der Förderpolitik auf die Begleitung des Strukturwandels, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, der Vertiefung der Wertschöpfung sowie der Energieeinsparung und CO2-Senkung. Forderungen nach zusätzlichen Arbeitsplätzen gehen an den realen Notwendigkeiten vorbei.
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Beratungsförderung zu verstärken.
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auf Nachhaltigkeit bei Förderung und Förderprojekten zu achten.
- die stärkere finanzielle Unterstützung von Unternehmensnachfolgen.
- die Mittel zur Unterstützung der Gründer zu konzentrieren sowie die bereits vorhandenen Netzwerke für Unternehmensgründer auf Effizienz zu überprüfen und nicht noch weiter auszubauen.
- eine steuerliche FuE-Förderung in eine umfassende Steuerreform einzufügen und nicht zu Lasten der bewährten themenoffenen Projektförderung.
- bestehende EU-Förderinstrumente zu vereinfachen und zwecks Klarheit mit den nationalen Ansätzen besser abzustimmen.
- die KMU-Definition, die u.a. für EU-Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb (staatliche Beihilfen), Strukturfonds sowie Forschung und Innovation herangezogen wird, mit Blick auf die Potenziale der vielen mittelgroßen wachstums- und innovationsstarken Unternehmen anzupassen. Dies umfasst:
- die Erhöhung der Schwellenwerte zum Jahresumsatz (derzeit 50 Mio. Euro) und zur Jahresbilanzsumme (derzeit 43 Mio. Euro);
- die Erhöhung der Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl auf bis zu 500 Beschäftigte (derzeit 250);
- die Erhöhung der Schwellenwerte, ab denen ein Unternehmen nicht mehr als eigenständig gilt (derzeit 50 Prozent Beteiligung und 1,25 Mio. Euro Beteiligung);
- die Ausdehnung der Phase, innerhalb der ein Unternehmen seinen KMU-Status auch bei Überschreiten der Schwellenwerte beibehält (derzeit zwei Jahre) sowie
- die Schaffung eines klaren Regel-Ausnahme-Verhältnisses für verbundene Unternehmen, die nur dann in die Berechnung des KMU-Status einzubeziehen sind, wenn sie tatsächlich auch von der konkreten Sonderregelung profitieren.
- zudem sollte die EU den Budgets für KMU-Förderinstrumente mehr Gewicht im EU-Haushalt einräumen.
- die EDIS-Pläne als für den Mittelstand kontraproduktiv abzulehnen. Es besteht die große Gefahr, dass die erfolgreichen und europarechtlich anerkannten Institutssicherungssysteme in Deutschland zerstört werden, was die Funktionsfähigkeit der kreditwirtschaftlichen Verbünde und damit auch die KMU-Kreditversorgung beeinträchtigen könnte.
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dass das traditionelle Bankgeschäft nicht gegenüber Kapitalmarktanlagen benachteiligt werden darf. Insbesondere bei der Entwicklung einer grünen EU-weiten Taxonomie für Finanzprodukte und -dienstleistungen ist eine Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten nicht zielführend. Zusätzliche bürokratische Lasten sowohl bei Unternehmen als auch bei Kreditinstituten sind zu vermeiden.