Maßnahmen zum Bürokratieabbau
BEG IV verabschiedet
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem "Vierten Gesetz zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung von Bürokratie", kurz BEG IV, zugestimmt. Am 26. September 2024 hatte bereits der Bundestag grünes Licht für das Gesetz gegeben. Das BEG IV markiert einen Schritt zum Bürokratieabbau. Nicht zuletzt, da viele Forderungen der IHK-Organisation mit dem Gesetz umgesetzt werden. Zugleich jedoch bleibt es hinter den Hoffnungen nach einer spürbaren Bürokratieentlastung zurück.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Verkürzte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf acht statt bisher zehn Jahre,
- Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsbürger,
- Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht: mehr Rechtsgeschäfte können künftig digital abgewickelt werden,
- Einführung digitaler Arbeitsverträge, sodass Arbeitgeber Vertragsbedingungen auch per E-Mail mitteilen können,
- Ermöglichung einer kürzeren Äußerungsfrist bei erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung,
- Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmacht),
- Digitale Bereitstellung von Steuerbescheiden, wenn diese digital eingereicht werden.
Die DIHK hatte im Gesetzgebungsprozess fast 100 Vorschläge für Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgelegt. Die entsprechenden Stellungnahmen sind unter “DIHK-Aktivitäten” abrufbar.
Die IHK-Organisation betont die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Bürokratiebelastung spürbar abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken - beispielsweise über ein Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz 2025.
DIHK-Aktivitäten: