Bieterdatenbank
Hat ein Öffentlicher Auftraggeber bei einer "beschränkten Ausschreibung" oder "Verhandlungsvergabe" keine ausreichende Marktübersicht, kann er sich an die in seinem Bundesland ansässige Auftragsberatungsstelle wenden und um Benennung einer geeigneten Anzahl von Unternehmen zwecks Beteiligung an der geplanten Ausschreibung bitten.
Gemäß Punkt “Vor 7.1.3 Zubenennung” der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge übernehmen die Auftragsberatungsstellen der Bundesländer die gesetzliche Aufgabe der "Zubenennung". In Thüringen ist dies die "Auftragsberatung Thüringen" (ABT) – eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern sowie der drei Handwerkskammern. Sie weisen öffentliche Auftraggeber auf zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen hin.
Zu diesem Zweck wird in der IHK Erfurt zentral für ganz Thüringen eine Bieterdatenbank geführt. Die Datenbank enthält nur Unternehmen mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die grundsätzlich an solch einem Zubenennungsverfahren teilnehmen wollen. Die Eintragung in die Bieterdatenbank und die "Zubenennung" sind für Auftraggeber und Bieter kostenfrei.
Zum Verfahrensablauf:
- Die Vergabestelle stellt bei uns z. B. mithilfe des Formblattes "Zubenennungsersuchen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB)"eine schriftliche Anfrage mit Beschaffungsgegenstand bzw. kurzer Leistungsbeschreibung, Angaben zum Verfahren, Fristen für Benennung sowie weiteren ausschreibungsrelevanten Daten.
- Anhand des Anforderungsprofils recherchieren wir in der Bieterdatenbank nach geeigneten Unternehmen.
- Allen passenden Unternehmen wird die zu erbringende Leistung telefonisch vorgestellt und deren Liefer- und Leistungsfähigkeit abgeklärt.
- Der Auftraggeber erhält eine Liste der Unternehmen, die ein Angebot abgeben wollen
- Der Öffentliche Auftaggeber ist angehalten alle benannten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Durch Wechsel des Bewerberkreises sowie unter Berücksichtigung einer angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sind wir stets bemüht eine sinnvolle Streuung der zu erteilenden Aufträge zu fördern.
Informationen für Unternehmen
Gerade für Unternehmen aus den neuen Bundesländern ist die Registrierung in der Bieterdatenbank besonders wichtig, da ostdeutschen Auftragsberatungsstellen für den Regelungsbereich der UVgO bei allen "Beschränkten Ausschreibungen" und "Verhandlungsvergaben" des Bundes oberhalb von 15.000 Euro ein Zubennenungsrecht aufgrund eines Zubenennungserlasses eingeräumt ist. Darüber hinaus bestehen mit der Verteidigungsverwaltung Vereinbarungen, die oberhalb einer Schwelle von 15.000 Euro bei "Beschränkten Ausschreibungen" ein Zubenennungsverfahren als obligatorisch betrachten.
Der Verbund der Auftragsberatungsstellen stellt sicher, dass Ihr Unternehmen auf jeden Fall die Chance hat bei entsprechenden Anfragen (auch aus anderen Bundesländern) benannt zu werden. Im Jahr 2020 wurden 189 Anfragen von öffentlichen Auftraggebern gestellt und über 270 Unternehmen zubenannt.
Jedes Unternehmen, das Interesse an öffentlichen Aufträgen hat, sollte sich deshalb registrieren lassen. Die Aufnahme erfolgt in der für Sie zuständigen Kammer. Den richtigen Ansprechpartner und das Aufnahmeformular finden Sie auf der rechten Seite.