Raumordnung | Bauleitplanung
Die Planung von Bodennutzungen lässt sich im Wesentlichen in zwei Teilbereiche unterscheiden – die Raumordnung und die Bauleitplanung.
Zum Bereich der Raumordnung lassen sich grob alle Planungen zusammenfassen, die „über“ der Ebene der Kommunen erfolgen. Diese reichen von der europäischen Raumordnungspolitik, das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes bis zur Landesplanung mit dem Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG).
Die eigentlichen Raumordnungspläne sind in Thüringen zum einen das Landesentwicklungsprogramm (LEP) sowie die Regionalpläne. In Thüringen bestehen vier Planungsregionen, für die jeweils ein Regionalplan erarbeitet wird. Die Planungsregion Ostthüringen umfasst dabei genau den Kammerbezirk der IHK Ostthüringen zu Gera. Für weiterführende Informationen zum Thema Raumordnung folgen Sie bitte den Links unter ‘Weitere Informationen’.
Die Bauleitplanung liegt in kommunaler Verantwortung, weshalb man hier auch von der „Planungshoheit der Gemeinden“ spricht. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung in Form von Flächennutzungsplänen und der verbindlichen Bauleitplanung mittels Bebauungsplänen/Satzungen. Nähere Informationen erhalten Sie in der IHK-Information „Bauleitplanung“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 501 KB).
Neben diesen allgemeinen Planungen gibt es weitere, sogenannte „Fachplanungen“. Diese erfolgen übergreifend oder für einzelne Projekte, zum Beispiel in den Bereichen Umwelt und Naturschutz oder Verkehr und Infrastruktur. Für bestimmte raumbedeutsame Einzelvorhaben ist dabei ein spezieller Verwaltungsakt erforderlich – das Planfeststellungverfahren. Informationen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie in der IHK-Information „Was ist ein Planfeststellungsverfahren?“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 285 KB).
Als Träger öffentlicher Belange vertritt die IHK Ostthüringen in den unterschiedlichen Planungsprozessen das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder und setzt sich im Sinne ihrer Wirtschaftspolitischen Positionen für den Standort Ostthüringen und die hier ansässige gewerbliche Wirtschaft ein.
Über den DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.) bringen sich alle Kammern zudem auch gemeinsam in die Prozesse der europäischen sowie der Bundesraumordnung ein.
Auf regionaler und lokaler Ebene wirkt die IHK Ostthüringen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, direkt mit eigenen Stellungnahmen auf die Landes-, Regional- und Bauleitplanung ein. Eine Übersicht zu aktuell laufenden Planungen finden Sie hier.