Neun Goldene Rampenregeln
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat gemeinsam mit den deutschen Industrie- und Handelskammern und in Abstimmung mit der verladenden Wirtschaft so genannte „Neun Goldene Rampenregeln“ erarbeitet.
Beim Thema Laderampe gibt es aus Sicht aller Beteiligten meist großes Verbesserungspotential. Dies gilt sowohl für die zeitliche und technische Organisation und den Ablauf der Ladevorgänge, als auch mit Blick auf den persönlichen Umgang.
Mit den „9 Goldenen Rampenregeln“ hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Leitfaden veröffentlicht der versucht, Ansätze zur Lösung der bestehenden Probleme an den Laderampen aufzuzeigen.
Die „9 Goldenen Rampenregeln“ in Kürze: |
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Regel 1
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Ausreichende Kapazitäten an den Laderampen sicherstellen
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Regel 2
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Ausreichend Parkraum für Wartezeit und Vorabfertigung bereithalten
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Regel 3
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Ausreichende Rampenöffnungszeiten gewährleisten
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Regel 4
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Vereinbarte Zeitfenster einhalten
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Regel 5
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Informationsfluss verbessern
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Regel 6
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Vorhaltung von Tauschpaletten sicherstellen
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Regel 7
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Zuständigkeit für Be- und Entladung klar regeln
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Regel 8
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Persönlichen Umgang verbessern
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Regel 9
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Sprachkompetenz von Fahrern und Ladepersonal verbessern
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Die ausführliche Version der Rampenregeln finden Sie unter ‘Weitere Informationen’.