Entsendung von Kraftfahrern innerhalb der EU
In Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes I gilt ein EU-weit einheitliches Meldeverfahren zur Entsendung von Kraftfahrern.
Der Richtlinie (EU) 2020/1057 folgend, gelten EU-weit Transitverkehre und bilaterale Beförderungen sowie die Straßenanteile im Zu- und Ablauf des kombinierten Verkehrs nicht als Entsendung. Damit bestehen für derartige grenzüberschreitende Beförderungen keine Meldepflichten und länderspezifische Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen kommen nicht zur Anwendung.
Als Entsendung gelten jedoch Kabotage-Verkehre sowie nicht-bilaterale grenzüberschreitende Beförderungen. Diese müssen über ein zentrales EU-Meldeportal innerhalb des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) gemeldet werden. Diese Meldung ersetzt die bisher in zahlreichen EU-Staaten individuell geregelten Meldeverfahren und ist für Entsendungen in alle EU-Mitgliedsstaaten nutzbar. Da noch nicht alle EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben, sind einzelne nationale Meldeportale weiterhin aktiv. Die gegenseitige Anerkennung der Entsendemeldung über das IMI-Portal wird jedoch in allen EU-Staaten zugesichert.
Im Falle von Entsendungen sind jeweils die länderspezifisch geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu beachten, d. h. z. B. Mindest- oder Tariflohnregelungen.
EU-Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen
(in allen 24 EU-Sprachen verfügbar):
(in allen 24 EU-Sprachen verfügbar):
Hilfe-Seite zum EU-Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen mit Hinweisen zur Anmeldung sowie zum Meldeverfahren
(ebenfalls in 24 EU-Sprachen verfügbar):
(ebenfalls in 24 EU-Sprachen verfügbar):
Ausführliche Videoanleitung zum EU-Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen:
Begriffserklärungen:
|
---|
Transit
|
Ist das Durchfahren eines Mitgliedstaates, ohne in diesem Fracht zu laden oder zu entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen. Andere Halte, beispielsweise aus hygienischen Gründen, sind dabei zulässig.
|
Bilaterale Beförderung
|
Ist eine grenzüberschreitende Beförderung vom Niederlassungsstaat des Beförderungsunternehmens in einen anderen EU-Staat oder ein Drittland und umgekehrt.
|
Kabotage
|
Beförderungen mit Be- und Entladeort innerhalb eines Mitgliedstaates der nicht der Niederlassungsmitgliedstaat des Beförderungsunternehmens ist.
|
Nicht-bilaterale grenzüberschreitende Beförderung
|
Ist eine grenzüberschreitende Beförderung außerhalb des Niederlassungsstaates des entsendenden Unternehmens.
|