Mautregelungen ab 1. Juli 2024

Maut über 3,5 t kommt

Nachdem die Lkw-Maut in Deutschland - trotz massiver Kritik von IHKs, DIHK und Fachverbänden - bereits zum 1. Dezember 2023 deutlich erhöht wurde, wird sie ab dem 1. Juli 2024 auf kleinere Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet.
Betroffen sind alle Fahrzeuge, die baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden. Bei Fahrzeugkombination ist die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges ausschlaggebend.
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge aufgrund deren Bauart und/oder Einsatzweise. Hierzu gehören u. a. Ausstellungsfahrzeuge, Werkstattfahrzeuge, Verkaufsfahrzeuge, Reine Wohnmobile, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Motorfahrzeuge mit einer Anhängerarbeitsmaschine, Fahrschulfahrzeug und Historische Fahrzeuge. Weiterführende Information zu diesen Ausnahmen
Mautfrei bleiben bis zum 31.12.2025 auch emissionsfreie Fahrzeuge.
Neben den genannten Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrzeuge von Handwerks- und Handwerksähnlichen Betrieben von der Mautpflicht befreit sein. Die Ausnahmeregelung greift bei Fahrzeugen die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, genutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt oder die zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden. Weitere Informationen zur Handwerkerausnahme
Bei Fragen zur Mautpflicht und zur Anwendung der Ausnahmeregelungen wenden Sie sich gerne auch direkt an uns.