Meldeschein für deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2024 der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Damit greift der Bund eine langfristige Forderung der IHK-Organisation auf.
Bisher waren alle Beherbergungsunternehmen, ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße, nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, von allen Gästen Meldescheine auszufüllen (digital oder in Papierform) und ein Jahr aufzubewahren. Ab 1. Januar 2025 entfällt diese Pflicht für Deutsche Gäste.
Für Gäste aus dem Ausland werden weiterhin die Meldedaten erfasst, aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens und der Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Melde- und Ausweispflicht für Ausländer. Der Meldeschein muss 12 Monate vom Beherbergungsbetrieb aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden.
Für Gäste in Kur- und Erholungsorten, wo ein Gästebeitrag anfällt, besteht weiterhin eine Meldepflicht zum Zweck der Abgabenerhebung. Die betroffenen Kommunen müssen daher nun ihre Gästebeitragssatzungen prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Eine Anpassung ist für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen. Mit dem Kommunalabgabengesetz der jeweiligen Bundesländer bleiben die Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Daten und Abführung der Gästebeiträge für die Gemeinden damit bestehen.