Brancheninformationen Gastgewerbe

Gastgewerbe in Thüringen

Bei der Eröffnung und Führung einer Gaststätte oder eines Beherbergungsbetriebes ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu beachten.
Die IHK Ostthüringen zu Gera will mit der IHK-Information "Gastgewerbe in Thüringen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) den Unternehmern des Hotel- und Gaststättengewerbes praktische Hilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit geben.

Bitte beachten Sie, dass fürs Gaststättenrecht die Bundesländer zuständig sind. Die meisten der aufgeführten Informationen beruhen auf den landesrechtlichen Vorgaben von Thüringen. Wer in einem anderen Bundesland eine Gaststätte eröffnen will, muss die dortigen Vorschriften beachten.
Bitte lassen Sie sich von der IHK vor Ort beraten.

Thüringer Nichtraucherschutzgesetz

Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz (ThürNRSchutzG) verbietet seit 1. Juli 2008 das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Behörden, Gesundheits-, Erziehungs-, Bildungs-, Sport-, und Kultureinrichtungen, in Einrichtungen für Dienstleistungen und Handel, auf Flughäfen sowie in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Diskotheken und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen, einschließlich der Nebenräume und -gebäude.
Welche gastronomischen Betriebe betroffen sind und wo das Rauchen weiterhin erlaubt ist erfahren Sie in unserer IHK-Information "Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 128 KB).

Aushang Jugendschutzgesetz

Die Gewerbetreibenden haben die für sie zutreffenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) bekannt zu machen.

GEMA, GEZ – Urheberrechte, Verwertungsgesellschaften
und Lizenzen

Wer bei Veranstaltungen, in Restaurants oder auf Hotelzimmern Fernsehgeräte oder Musik bereitstellt, wird durch das deutsche Urheberrecht zur Leistung von Entgelten verpflichtet. Mit diesen Entgelten werden die Ansprüche der Urheber für die kommerzielle Nutzung ihrer Werke (Musik, Film, Bilder etc.) vergütet. Damit nicht jeder Nutzer mit z. B. jedem Komponisten eigene Vergütungsvereinbarungen treffen muss, werden die Urheber durch sogenannte Verwertungsgesellschaften vertreten. Die bekanntesten sind die GEMA und die VG Media. Es ist im Gesetz geregelt, dass die Verwertungsgesellschaften Tarife mit angemessenen Entgelten für die Nutzung festlegen. Diese Tarife werden meist mit den Verbänden der verschiedenen Nutzergruppen (z. B. dem DEHOGA) ausgehandelt. Beratungen und Informationen dazu übernimmt die GEMA www.gema.de/de.
Zusätzlich sind Rundfunkbeiträge an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu entrichten. Beitragspflichtig ist jedes Unternehmen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten und der Beschäftigten. Für betriebliche Fahrzeuge und Hotelzimmer wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Ein KFZ und ein Hotelzimmer pro Betriebsstätte sind frei.
Weitergehende Informationen
unter www.rundfunkbeitrag.de.

Umsatzsteuersätze in der Gastronomie

Ab 2024 gelten in der Gastronomie auf Speisen vor Ort wieder 19 Prozent Umsatzsteuer.
Aktuelle Steuersätze im Überblick:
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
19 %
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung)
7 %
Getränke (Grundsatz)
19 %