Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Dienstleister für Existenzgründer, Unternehmen und Dienstleistungsempfänger.
Er erleichtert den Kontakt zu den zuständigen Behörden und ist unterstützend zum elektronischen System SDG (Single Digital Gateway) tätig.
Gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vom 12. Dezember 2006. Die Inanspruchnahme des Services ist in jedem Falle freiwillig und steht sowohl Inländern als auch Bürgern anderer EU-Staaten zur Verfügung.
Informations- und Unterstützungsbereiche:
  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
  • Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken, einschließlich Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Niederlassung oder Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Unterrichtung der Behörden über grenzüberschreitende Tätigkeiten
  • Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat
Wie erfolgt die Inanspruchnahme?
Einheitlicher Ansprechpartner:
  • Unterstützungseinrichtungen bei den Thüringer IHKs und HWKs persönlich im EA-Beratungscenter, per E-Mail, Fax oder Telefon
Online Antragsverfahren:
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