Teilhabechancengesetz
Förderung der gewerblichen Wirtschaft
Seit 1. Januar 2019 gibt es mit dem Teilhabechancengesetz der Bundesregierung neue Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt zu werden, wenn sie einen Langzeitarbeitslosen einstellen.
Das Wichtigste im Überblick: |
---|
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bei Fragen und Interesse: |
---|
1. regionale Jobcenter
|
|
2. Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
|
|