Vorbereitung des Umzugs nach Thüringen

Bereits bei Beantragung des Visums verlangt die Botschaft den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes, der in Form einer Reisekrankenversicherung abgedeckt wird. Zeitnah sollte dann Kontakt zu einer hier anerkannten Krankenversicherung aufgenommen werden, sodass zu Arbeitsbeginn ausreichender Versicherungsschutz besteht (über die Krankenkasse erhält ihr Mitarbeiter auch die Sozialversicherungsnummer). Auch für die spätere Beantragung des Aufenthaltstitels ist ein auseichender Versicherungsschutz nötig.
Bereits vor der Ankunft sollte geklärt werden, wo und wie – zumindest in den ersten Wochen - die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht sind. Dabei müssen nicht gleich zu Beginn dauerhafte Lösungen gefunden werden, zunächst ist durchaus auch die Unterbringung in einer Übergangswohnung, in einem Hotel oder ähnliches denkbar.
Unterstützen Sie Ihre Fachkraft bei der Wohnungssuche, im Besonderen eine Suche vom Ausland kann sich als sehr schwierig erweisen.
Wenn junge Menschen aus dem Ausland eine Berufsausbildung absolvieren möchten, ist die Einbindung und Abstimmung mit der Berufsschule unerlässlich, damit die Orientierung und Integration auch in der berufstheoretischen Ausbildung erleichtert wird.