Thüringer IHKs: Chance auf Entbürokratisierung bei öffentlicher Beschaffung jetzt nutzen!
Wirtschaft fordert Entschlackung im Thüringer Vergabegesetz
Im Freistaat gilt seit 2011 ein Vergabegesetz, das Ausschreibungen der öffentlichen Hand rechtlich regelt. Die Thüringer Industrie- und Handelskammern fordern seitdem immer wieder von der Politik, das Vergabegesetz massiv zu entschlacken.
Der Thüringer Landtag hatte die Landesregierung im Februar 2022 aufgefordert, das Thüringer Vergabegesetzes zu überprüfen. Auf Basis dieser Evaluierung beabsichtigte der Landtag eine Reform des Vergaberechts, um Vergabeverfahren zu vereinfachen. Das jetzt vorliegende Gutachten zeigt Möglichkeiten für spürbare Vereinfachungen für Auftraggeber und Auftragnehmer auf.
Die empfohlene Streichung der Vorschriften zur Berücksichtigung von öko-logischen und sozialen Aspekten untersagt den öffentlichen Auftraggebern keinesfalls die Berücksichtigung dieser. Vielmehr hat die öffentliche Hand auch ohne eine gesetzliche Normierung die Möglichkeit, diese Kriterien in eine Ausschreibung einzubinden.
Bereits in höherrangigem Recht enthaltene Vorschriften sollten gestrichen werden. Wertgrenzen für einfache Vergabeverfahren sollten erhöht wer-den. Anstelle der Pflicht, komplizierte Vergabeportale zu nutzen, sollten bei kleineren Aufträgen auch Angebote per E-Mail abgegeben werden können.
„Gerade in Krisenzeiten muss jede Möglichkeit genutzt werden, Bürokratie abzubauen. Bürokratie kostet nicht nur Geld, sondern bindet auch in großem Umfang Personal“, beschreibt Dr. Cornelia Haase-Lerch abschließend die Situation in der regionalen Wirtschaft und appelliert an die Thüringer Politik, ein schlankes und unbürokratisches Thüringer Vergabegesetz auf den Weg zu bringen.
13.03.2023, ba