Neue Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung im Fokus

Thüringer Umwelttag zeigt Lösungsansätze für die Praxis auf

Am 1. August tritt die sogenannten „Ersatzbaustoffverordnung“ in Kraft und stellt Unternehmen schon jetzt vor neue Herausforderungen. Sie soll den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen bundesweit einheitlich regeln, an Stelle der bisherigen Landesvorgaben. Viele weitere Regelungen wurden dafür ebenfalls angepasst: zum Bodenschutz und zu Altlasten, zu Deponien sowie zu Gewerbeabfällen.
Den diesjährigen Thüringer Umwelttag stellen die Thüringer IHKs daher unter das Thema „Die neue Ersatzbaustoffverordnung: Aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze für die Praxis“. Um offene Fragen und den Handlungsbedarf zu klären, erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, Änderungen und Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung. Außerdem bekommen sie praxisnahe Tipps und Empfehlungen für die Umsetzung.
Neben den Fachvorträgen bietet der Tag auch hinreichend Gelegenheit, sich mit anderen Unternehmern und Vertretern der verantwortlichen Thüringer Umweltbehörden auszutauschen und von deren Erfahrungen zu profitieren.
Der Thüringer Umwelttag findet statt am 27. Juni 2023 von 9.30 bis 16.00 Uhr im Bildungszentrum der IHK Ostthüringen zu Gera. Weitere Informationen unter www.gera.ihk.de/umwelttag.

Hintergrund

Mineralische Ersatzbaustoffe sind Abfälle oder Nebenprodukte, die als Baustoffe verwendet werden können. Sie können zum Beispiel im Straßen- oder Erdbau eingesetzt werden. Ziel ist es, natürliche Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu verringern. Ersatzbaustoffe können zum Beispiel aus Bauschutt, Schlacke, Asche oder Kunststoffen bestehen.
Betroffen von der neuen Verordnung sind also unter anderem Baufirmen, Bauherren und hier insbesondere die öffentliche Hand, Betreiber von Aufbereitungsanlagen für Recyclingbaustoffe, metallerzeugende Industriebetriebe und Abfallverbrennungsanlagen. Neue Aufgaben ergeben sich aber auch für die Prüf- und Zulassungsstellen und die Umweltbehörden des Landes.
21.06.2023, ba