Ostthüringer IHK-Vollversammlung fordert Steuerreform

Gleiche Mehrwertsteuersätze in Gastrobranche als erstes Signal beibehalten

Eine umfassende Steuerreform in Deutschland ist aus Sicht der Wirtschaft längst überfällig. Faire bürokratiearme Regelungen und damit mehr Rechts- und Planungssicherheit forderten die Ostthüringer Unternehmerinnen und Unternehmer der IHK-Vollversammlung in ihrer gestrigen (21.09.2023) Sitzung in der MANOAH-GenussQuelle am Zeulenrodaer Meer. „Ohne ein schlankeres und wirtschaftsfreundlicheres Regel-Fundament können unsere Unternehmen nicht wettbewerbsfähig bleiben und die Bundesrepublik die hochgesteckten energie- und klimapolitischen Ziele nicht erreichen, die uns allen auferlegt werden“, betont IHK-Präsident Dr. Ralf-Uwe Bauer.
Als Signal und aus aktuellem Anlass unterstützt die Vollversammlung exemplarisch die Forderung des Gastgewerbes, den bislang nur bis 31.12.2023 reduzierten Umsatzsteuersatz dauerhaft beizubehalten und damit auch die Gleichbehandlung von Lebensmitteln bzw. zubereiteten Speisen festzuschreiben. Diese Vereinfachung sei ein wichtiger erster Schritt für eine Abkehr vom Mehrwertsteuer-Wirrwarr in der Gastrobranche, wo Lebensmittel einschließlich zubereiteter Speisen für den Außer-Haus-Verzehr mit 7 Prozent besteuert werden, und Speisen, die in einer Gaststätte verzehrt werden mit 19 Prozent. „Ebenso gleich behandelt werden dann auch Kita-, Schul- und Seniorenverpflegung sowie Betriebskantinen mit dem entsprechenden gleichen Steuersatz“, so der IHK-Präsident.
„Unsere aktuelle Unterstützung des Gastgewerbes steht exemplarisch für die Forderung nach umfassenderen Steuerreformen“, ergänzt Dr. Bauer. „Die Unternehmen benötigen Vereinfachung und Planbarkeit, nicht nur für das kommende Jahr, um weiter wirtschaften und investieren zu können.“

22.09.2023, ba