Freistaat Thüringen unterstützt Absolventen von Aufstiegsfortbildungen
Thüringer IHKs begrüßen Öffnung des Meisterbonus
Aufstiegsfortbildungen vermitteln vertiefende Qualifikationen und eröffnen attraktive Entwicklungsmöglichkeiten, die für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit mit Fach- oder Führungsverantwortung notwendig sind. Die mit der Aufstiegsfortbildung verbundenen Kosten können bis zu 75 Prozent über das Aufstiegs-BAföG bezuschusst werden. Ein Viertel der Kosten ist jedoch nicht gedeckt. Bisher förderte der Freistaat Thüringen Fortbildungsabschlüsse nur für Handwerksmeister mit 1.000 Euro.
Nun werden auch die Absolventen mit IHK-Fortbildungsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz einen Meisterbonus erhalten, was die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) außerordentlich begrüßen. Der Meisterbonus gilt für IHK-Fortbildungsabschlüsse, die ab dem 1. Januar 2023 erworben wurden.
Jährlich absolvieren in Thüringen rund 700 Fachkräfte eine höherqualifizierende Berufsbildung. Die Mehrzahl der Absolventen einer Aufstiegsfortbildung bildet sich neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit mehrjährig weiter, um Prüfungsleistungen beispielsweise zum Meister oder Fachwirt erfolgreich zu absolvieren. Dies braucht neben Disziplin, Fleiß und Ausdauer auch finanzielle Aufwendungen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und bei Vollzeitlehrgängen auch für Lebensunterhalt.
Deshalb belohnen viele Bundesländer die Abschlüsse höherqualifizierender Fortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Bisher förderte der Freistaat Thüringen Fortbildungsabschlüsse nur von Handwerksmeistern mit 1.000 Euro. Wollten Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen von einem Meisterbonus oder einer Meisterprämie profitieren, mussten sie bislang z.B. nach Bayern oder Hessen auswandern.
Auf Initiative der drei Thüringer IHKs sollen nun auch Industriemeister sowie andere höherqualifizierende Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz profitieren. Die neue Richtlinie hierfür wurde am 4. Juli 2023 von Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee unterzeichnet. Laut Wirtschaftsministerium stehen in diesem Jahr 800.000 Euro zur Finanzierung des IHK-Meisterbonus bereit.
„Wir freuen uns sehr, dass der Freistaat den Beispielen anderer Bundesländer folgt und nun auch die Thüringer Absolventen mit IHK-Fortbildungsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz einen Meisterbonus erhalten können“, sind sich die Thüringer Hauptgeschaftsführer einig.
Fachkräfte mit höherem Bildungsabschluss stärken mit ihrem Wissen und Können das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft und sind häufig auch als Ausbilder oder Prüfer in den Unternehmen im Einsatz, was besonders wichtig für die Sicherstellung der dualen Berufsausbildung ist.
„Über die IHKs steht ein vielfältiges Angebot an bundeseinheitlichen Fortbildungsabschlüssen zur Verfügung. Dass der Meisterbonus für IHK-Abschlüsse geöffnet wird, dürfte für viele Interessenten ein Anreiz zur Weiterbildung sein“, erwarten die IHK-Chefs.
Sämtliche Fortbildungsabschlüsse sind dem Qualifizierungsniveau DQR 6, d.h. Bachelorniveau, oder DQR 7, Masterniveau, zugeordnet. DQR steht in diesem Zusammenhang für Deutscher Qualifizierungsrahmen.
11.Juli 2023, ba