Schiedsgerichtsordnung

Schiedsgerichtsordnung der IHK Ostthüringen zu Gera

(Lesefassung, gültig ab 1. Januar 2025)
Präambel
Die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera (IHK) ist gesetzliches Mitglied in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an. Daher verweist die IHK auf die SGH-Schiedsregeln mit folgender Maßgabe:

Artikel 1 Anwendungsbereich
Diese Schiedsgerichtsordnung findet Anwendung, wenn die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben, die auf das Schiedsgericht oder die Schiedsordnung der IHK Bezug nimmt.

Artikel 2 Verweisung an den SGH
Haben die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bezug nimmt, so finden die Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren wird durch den SGH administriert.

Artikel 3 Schiedsort und Verhandlungen
(1) Abweichend von § 16 der SGH-Schiedsregeln ist der Schiedsort Gera, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
(2) Die Parteien können für Verhandlungen im Rahmen des Schiedsverfahrens Räumlichkeiten in der IHK anmieten, sofern diese verfügbar sind.

Artikel 4 Kommunikation
(1) Diese Schiedsgerichtsordnung verpflichtet die Parteien zur Nutzung der Verfahrensmanagement-plattform des SGH. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform einzureichen.
(2) Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten sorgen für die Einhaltung der Technikvorgaben des SGH.

Artikel 5 Benennung von Schiedsrichtern durch den Präsidenten der IHK
Schiedsrichter werden in den in § 9 und § 13 Abs. 1 der SGH-Schiedsregeln genannten Fällen nicht vom SGH, sondern vom Präsidenten der IHK benannt. Der Präsident der IHK kann beim SGH Vorschläge zur Benennung von Schiedsrichtern einholen.

Artikel 6 Haftungsausschluss
Für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren ist die Haftung der IHK, ihrer Organe und Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit sie nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begehen.

Artikel 7 Inkrafttreten
Diese Schiedsgerichtsordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schiedsgerichtsordnung der IHK vom 20. März 2018 außer Kraft.

Schiedsgerichtsordnung der IHK Ostthüringen zu Gera
beschlossen: von der Vollversammlung der IHK Ostthüringen zu Gera am 11. Dezember 2024
Rechtsgrundlage: § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306)
ausgefertigt: am 11. Dezember 2024 durch Präsident und Hauptgeschäftsführer
bekannt gemacht: im Bundesanzeiger am 19. Dezember 2025
in Kraft: ab 1. Januar 2025